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Start für Arzneimittel-Versandhandel in Österreich am 25. Juni

Ausschließlich für rezeptfrei erhältliche Medikamente.
Ausschließlich für rezeptfrei erhältliche Medikamente. ©DPA
Mit kommenden Donnerstag (25. Juni) wird es in Österreich nationalen Versandhandel von rezeptfreien Arzneimitteln über Apotheken geben. An diesem Tag tritt die entsprechende Verordnung des Gesundheitsministeriums in Kraft.

Der sogenannte Arzneimittel-“Fernabsatz” betrifft in Österreich ausschließlich rezeptfreie Arzneimittel (OTC-Arzneimittel) und darf nur durch bestehende öffentliche Apotheken erfolgen. Die in diesem Bereich tätigen österreichischen Apotheken müssen sich beim Bundesamt für die Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) registrieren. Sie führen dann ein “Sicherheitslogo” auf ihrer Homepage. Bis Montagvormittag waren sechs Apotheken auf der BASG-Homepage verzeichnet. Es muss eine Aufsicht durch den jeweiligen Apothekenleiter, einen Apotheker, gegeben sein. Es muss eine Qualitätssicherung und ein Qualitätsmanagement existieren.

Kunde muss sich bei jeweiliger Apotheke registrieren

Dazu kommt, dass eine Apotheke Medikamente jeweils nur in einer “dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge” und ohne Mindestbestellmengen versenden darf. Der Kunde wiederum muss sich vor der ersten Bestellung mit persönlichen Daten wie dem Geburtsdatum und der Telefonnummer bei der jeweiligen Apotheke registrieren.

Empfänger muss Erhalt der Ware bestätigen

Der Versand selbst erfolgt durch ein arriviertes Logistikunternehmen und direkt an die vom Besteller angeführte Person. Der Empfänger muss den Erhalt der Ware bestätigen. Intensiv ist auch die Verpflichtung zur Beratung. Kommt dem abwickelnden Apotheker etwas “spanisch” vor, muss er vor dem Versand eines Arzneimittels den potenziellen Kunden kontaktieren. Entsprechende Informationen über die Produkte müssen auf der Homepage vorhanden sein. Alle Abläufe sind von der Apotheke zu dokumentieren.

(APA)

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