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Stalker verfolgte Ex-Freundin - mit Peilsender!

Obwohl er bereits wegen "beharrlicher Verfolgung" seiner 44-jährigen Freundin verurteilt wurde, "stalkte" ein Mann weiter. Dazu nutzte er alle Mittel der Technik.

Seit über einem Jahr wird eine 44-jährige Wienerin von ihrem Ex-Freund terrorisiert. Das Ausmaß geht weit über das hinaus, was Gerichte üblicherweise nach dem Stalking-Paragraphen 107 a Strafgesetzbuch zu verhandeln haben: Der Mann tauchte etwa am Arbeitsplatz der 44-Jährigen auf und soll sich dort bis auf die Unterhose ausgezogen haben, ehe ihn die Polizei abführte.

Am Pkw ihres neuen Freundes brachte der 47-Jährige sogar heimlich einen Peilsender an, um das Paar “überwachen” zu können.

“Ich bin in einer ganz gestörten Gefühlswelt. Ich bin komplett durcheinander”, rechtfertigte sich der Stalker am Montag in seiner Verhandlung im Wiener Straflandesgericht. Sein Opfer ist mittlerweile mit den Nerven am Ende, wie die Frau Richterin Sonja Weis berichtete: “Mein komplettes Leben ist ein Chaos. Ich kann nirgendwo mehr hingehen, ohne dass ich nicht Angst haben muss, dass er irgendwo hervorspringt. Das geht nicht mehr lange! Ich kann dann nicht mehr! Wer garantiert mir, dass er nicht böse wird?”

Wenige Wochen, nachdem sich die Frau von dem Beamten getrennt hatte, setzten seine Belästigungen ein. Er “pflanzte” sich vor ihrer Wohnung auf, lauerte ihr im Stiegenhaus auf, folgte ihr mit dem Auto, tauchte plötzlich in Lokalen oder beim Heurigen auf, wenn sie sich mit Freundinnen traf.

Im vergangenen Sommer wurde er im Straflandesgericht wegen beharrlicher Verfolgung zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt. Statt sich zu besinnen und die Einstweilige Verfügung zu beachten, die die Frau mittlerweile erwirkt hatte, mit der ihm untersagt ist, sich ihr zu nähern und Kontakt aufzunehmen, erblickte sie ihn wenige Tage nach seiner Verurteilung wieder im Park vor ihrer Wohnhausanlage.

Sie verständigte die Polizei. Der 47-Jährige versuchte, sich im Gebüsch vor den Einsatzkräften zu verstecken, wurde jedoch ausgemacht und von den Beamten weggewiesen.

Dass nunmehrige Verfahren, indem dem Staatsdiener der Widerruf seiner Bewährungsstrafe und zusätzlich eine womöglich unbedingte Freiheitsstrafe droht, dürfte diesen nicht sonderlich beeindrucken: In der Woche vor dem Verhandlungstermin hatte er nichts Besseres zu tun, als sich am frühen Morgen vor die Wohnungstür seiner Ex-Freundin zu stellen und das Fahrzeug ihres Partners mit einem Peilsender zu versehen.

“Keine begreifbare Begründung”

“Was wollten Sie damit erreichen?”, fragte die Richterin. “Ich kann es nicht sagen. Ich kann Ihnen keine begreifbare Begründung geben”, stammelte der Mann. Er habe “ab und zu geschaut, wo sie sich befindet”, bemerkte er in Bezug auf den GPRS-Sender.

Die Richterin entschloss sich, einen Psychiater beizuziehen. Sie möchte die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten abklären lassen, zumal dieser bereits seit Monaten in einer neuen Beziehung lebt. Das Verfahren wurde auf den 20. Mai vertagt.

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