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Nach Ausfall in Heizkraftwerk: Kein Rechtsanspruch auf Entschädigung

Der Ausfall war durch einen materialbedingten Schaden am Lager des Hauptgebläses beim Schwerölkessel verursacht worden.
Der Ausfall war durch einen materialbedingten Schaden am Lager des Hauptgebläses beim Schwerölkessel verursacht worden. ©Aktivnews
Nach dem elfstündigen Totalausfall des Heizkraftwerkes Mitte in der Stadt Salzburg am vergangenen Samstag besteht laut dem Energieversorger Salzburg AG für die betroffenen Kunden kein Rechtsanspruch auf Entschädigung. "Aufgrund der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist kein Schadensersatz vorgesehen", sagte Salzburg AG-Sprecher Sigi Kämmerer am Montag auf Anfrage der APA.
Stellungnahme nach Ausfall
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Bilder vom Heizkraftwerk
Bilder der Arbeiten

Ein Schadensersatz könne nur bei vorsätzlichem Schaden eingeklagt werden, erläuterte Kämmerer. Mit einem Materialbruch wie am Samstag habe man aber nicht rechnen können. Die Salzburg AG sei um ein gutes Einvernehmen mit den Kunden bemüht und habe die Unannehmlichkeiten bedauert, die wegen der unerwarteten Störung aufgetreten seien, sagte Kämmerer. “Wir sind derzeit mit den Folgen des Ausfalles beschäftigt und haben uns deshalb mit dem Thema Entschädigung noch nicht beschäftigen können.”

10.000 Salzburger von Ausfall betroffen

Der Ausfall war durch einen materialbedingten Schaden am Lager des Hauptgebläses beim Schwerölkessel verursacht worden. Bei rund 10.000 Salzburgern waren am Samstag – in der bis dahin kältesten Nacht des Jahres – die Heizkörper kalt geblieben. Zu dem Totalausfall im Heizkraftwerk Mitte war es um 2.40 Uhr gekommen. Um 14.00 Uhr wurde die Fernwärmeversorgung wieder vollständig aufgenommen. Am Montag war man noch mit nachfolgenden Arbeiten befasst. (APA)

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