AA

Staatsreform bis Ende 2007

Unter dem Titel "Staats- und Verwaltungsreform" hat sich die große Koalition viel vorgenommen - im Regierungsprogramm finden sich zu den meisten Themen allerdings erst vage Ankündigungen oder Überschriften.

Detaillierte Vorschläge (z.B. zur Schulverwaltung) soll eine Expertengruppe bis Mitte 2007 erstellen, der Beschluss ist bis Jahresende vorgesehen. Bis zum Sommer geplant ist auch eine neue Ortstafelregelung. Fixiert werden soll das passive Wahlalter 16, die Briefwahl und die Verlängerung der Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre.

Die Expertengruppe zur Verfassungsreform im Kanzleramt soll seitens der SPÖ von Volksanwalt Peter Kostelka und dem Verfassungsrechtler Theo Öhlinger sowie seitens der ÖVP von Ex-Nationalratspräsident Andreas Khol und Ex-Rechnungshofpräsident Franz Fiedler geleitet werden. Geplant ist unter anderem ein einheitlicher Grundrechtskatalog (inklusive Verbot der Diskriminierung auf Grund von „Rasse“, sozialer herkunft und Geschlecht) sowie eine „Verfassungsbereinigung“, wie sie schon im Österreich-Konvent vorgesehen war.

Ebenfalls nach Vorbild des Konvents vorgesehen ist eine neue Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern („Drei Säulen Modell“). Nichts Konkretes findet sich im Regierungsprogramm zur Stärkung der Minderheitenrechte im Parlament – darüber soll mit der Opposition verhandelt werden. Volksanwälte sollen mit Zweidrittelmehrheit abberufen werden können, ihr Antreten bei Wahlen – nach den Erfahrungen mit FP-Volksanwalt Ewald Stadler – verboten. Der Menschenrechtsbeirat soll zur Volksanwaltschaft wandern. Das Verbot der Kandidatur soll auch für den Rechnungshofpräsidenten gelten.

Zusätzliche Prüfkompetenzen für den Rechnungshof wurden nicht paktiert: Zwar sollen die Landesrechnungshöfe nach Vorbild des Bundesrechnungshofes aufgewertet werden, die Ausweitung der Prüfzuständigkeit soll jedoch noch von der Expertengruppe besprochen werden. Die Mehrfache Prüfung einer Stelle durch die Rechnungshöfe von Bund und Ländern innerhalb von drei Jahren wird laut Regierungsprogramm weitgehend verunmöglicht.

Zwischen SPÖ und ÖVP vereinbart wurde die Schaffung von Verwaltungsgerichten in Bund und Ländern. Sie sollen die derzeitigen „gerichtsähnlichen Sonderbehörden“ (unabhängige Verwaltungssenate, unabhängiger Finanzsenat) ersetzen. Kommen soll außerdem ein eigener Asylgerichtshof. Der Verwaltungsgerichtshof bleibt als oberste Berufungsinstanz gegen Bescheide von Verwaltungsbehörden bestehen.

Beim Wahlrecht kommt neben der Senkung des passiven Wahlalters auf 16 Jahre und der Briefwahl (allerdings nicht bei EU-Wahlen) eine Vereinfachung der Briefwahl im Ausland (die Unterschrift des bisher nötigen Zeugen wird durch eine eidesstattliche Erklärung des Wählers ersetzt). Nach den Turbulenzen rund um die Abspaltung des BZÖ von der FPÖ soll der VfGH künftig schon vor Wahlgängen über Streitigkeiten im Wahlverfahren entscheiden können. Klarere Regelungen sind auch für das Parteienrecht geplant (Stichwort: Unterscheidung politische Partei, Wahlpartei).

Den Streit um die zweisprachigen Ortstafeln in Kärnten wollen SPÖ und ÖVP mittels Verfassungsgesetz beilegen. Geplant ist eine Öffnungsklausel, wonach für Ortschaften „im angestammten Siedlungsgebiet“ einer Volksgruppe ein (noch nicht konkretisierter) Prozentsatz der Bevölkerung per Petition ein zweisprachiges Ortsschild einfordern kann. „Diese Regelung wird bis Sommer 2007 umgesetzt“, heißt es im Regierungsprogramm.

Keine Details gibt es zum Dauerbrenner „einheitliches Beamtendienstrecht“ – angestrebt wird eine „einheitliche Rechtsform“ für den öffentlichen Dienst des Bundes, inklusive neuem Gehaltsschema („Neuverteilung der Lebensverdienstsumme“) und Anrechnung von EU-Dienstzeiten.

Ebenfalls geplant: Die Zusammenfassung sämtlicher Schulbehörden von Bund und Land unter Leitung des Landeshauptmannes („Landesbildungsdirektion“) und eine gemeinsame Anlaufstelle für Sozialhilfe, Arbeitslosenunterstützung und Notstandshilfe. Auf ein entsprechendes „Organisationskonzept“ müssen sich Bund, Länder, Gemeinden und AMS jedoch erst einigen. Die neue Behörde soll dann über die Gewährung der Sozialleistungen entscheiden – die Auszahlung kann auch über Private erfolgen.

Geplant ist auch eine gestärkte Länderautonomie: Das Einspruchsrecht des Bundes gegen Landesgesetze soll fallen, wenn keine Bundesangelegenheiten (z.B. finanzielle Interessen) betroffen sind. Gemeinde-Fusionen sollen nur mit Zustimmung der betroffenen Bevölkerung möglich sein. „Statutarstädte“ sollen nur Gemeinden über 20.000 Einwohner werden dürfen. Das Aufsichtsrecht (der Länder) über die Gemeinden soll beschränkt werden. Außerdem sollen benachbarten Gemeinden gemeinsame Behörden schaffen können.

Neu geklärt werden soll auch, wer z.B. bei Bauvorhaben als „betroffener Nachbar“ anzusehen ist. Dazu soll es auch einen einheitlichen „Anlagenbegriff“ und einen einheitlichen „Parteienbegriff“ geben.

  • VIENNA.AT
  • Koalition
  • Staatsreform bis Ende 2007
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen