Beim Prozess bekannte sich der 42-Jährige nicht schuldig im Sinne der Anklage. Der Rapid-Fan soll für Bekannte aus einem in Fußball-Kreisen beliebten Lokal zwischen November 2007 und März 2008 im Register der Staatsanwaltschaft Wien Computerabfragen getätigt haben. Brisante Informationen – etwa geplante Hausdurchsuchungen oder offene Haftbefehle – waren nicht darunter. Der Verdachtslage zufolge soll er aber einen Hauptverhandlungstermin, in einem anderen Fall den Ort genannt haben, wo ein Mann in U-Haft untergebracht war.
Zudem soll er verraten haben, dass in einer im Sprengel des Landesgerichts Leoben angesiedelten Causa die kroatischen Behörden die Strafverfolgung übernommen hatten. Sollte der Staatsanwalt im Sinn der Anklage schuldig erkannt werden, drohen ihm sechs Monate bis fünf Jahre Haft.
Getrennt davon wird auf bezirksgerichtlicher Ebene ein Verfahren nach dem Suchtmittelgesetz geführt. Der Staatsanwalt soll in einem Kellerlokal in Wien-Mariahilf, das vor allem von Fußball-Fans frequentiert wurde, wiederholt für den Eigenbedarf Kokain erworben haben.