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Staatsanwälte weisen Einschüchterungsversuche zurück

"Einmal mehr" sahen sich die Standesvertreter am Mittwoch veranlasst, allfällige Einschüchterungsversuche gegenüber Staatsanwaltschaften wie die WKStA sowie gegenüber einzelnen Staatsanwälten "strikt zurückzuweisen".

Anlass waren neuerliche Angriffe der ÖVP im Ibiza-U-Ausschuss inklusive der Ankündigung, eine Anzeige gegen einen Oberstaatsanwalt zu prüfen. Präsidentin Cornelia Koller hielte es für sinnvoll, wenn U-Ausschüsse nicht parallel zu Ermittlungen laufen.

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"Laufende Ermittlungen nicht von U-Ausschüssen begleiten"

Damit könnte man verhindern, dass Ermittlungen beeinträchtigt werden - und die Staatsanwälte würden dann nicht so sehr in den Mittelpunkt der Diskussionen gestellt, "weil sie dort nicht hingehören und auch nicht hin möchten", sagte Koller in der "ZiB2". Die Tatsache, dass die politische Aufarbeitung einer Causa durch einen U-Ausschuss damit zeitlich sehr verzögert werden könnte, sieht Koller auch. Aber "da muss man abwägen welche Interessen vorgehen, das ist eine gesellschaftspolitische Entscheidung", meinte sie. Aus Sicht der Staatsanwälte wäre es jedenfalls zu begrüßen, "wenn laufende Ermittlungen nicht von U-Ausschüssen begleitet werden".

Gemeinsam mit dem Chef der Justiz-Gewerkschaft Martin Ulrich trat sie in einer Aussendung den auch am Mittwoch im U-Ausschuss wiederholten Vorwürfen der ÖVP entgegen: "Die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte haben keine politische Agenda, sie machen ihren Job! Das politische Tagesgeschehen hat keinen Einfluss auf ihre Arbeit", betonte Koller. Grundlage ihres Handelns sei ausschließlich das Gesetz, und das verpflichte sie zur Aufklärung des Sachverhalts, wenn eine Anzeige einlangt, merkte Ulrich an.

Sachliche Kritik an staatsanwaltschaftlichen Entscheidungen sei freilich zulässig. Sie sollte aber im dafür vorgesehenen rechtlichen Verfahren erfolgen. Wenn jemand Vorwürfe gegen Staatsanwälte haben, dann solle er dies anzeigen, damit die Sache vor einem Gericht geklärt werden könne, ergänzte Koller in der "ZiB 2". Das gelte auch für den Vorwurf befangener Amtsausübung und hinsichtlich angeblich bestehender "Leaks" im staatsanwaltschaftlichen Bereich. "Wiederholt seitens der Politik medial geäußerte Vorwürfe tragen zu deren rechtlichen Klärung nichts bei, sondern schaden dem öffentlichen Ansehen von Justiz und Politik", stellten die Standesvertreter fest.

(APA)

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