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SS-Runen am Spielplatz: Teenies vor Gericht

Drei junge Schmierer stehen in Wr. Neustadt vor Gericht
Drei junge Schmierer stehen in Wr. Neustadt vor Gericht ©Bilderbox
Drei Teenager mussten sich am Montag wegen Wiederbetätigung am LG Wr. Neustadt verantworten.

Die drei Niederösterreicher legten vor Richterin Alexandra Baumann ein Tatsachengeständnis ab und gaben Schmier-Aktionen von Nazi-Parolen zu. Sie stritten aber ab, mit der rechtsradikalen Szene etwas am Hut zu haben.

Alkohol führt zu Schmierereien in Wiener Neustadt

In der Nacht zum 3. April 2010 hatte das Trio im Wiener Neustädter Stadtpark sein Unwesen getrieben. Auf Kinderrutschen malten sie Hakenkreuze und SS-Runen. Auf ein Klettergerüst schmierten sie folgenden Text: “An alle Eltern, dies ist ein Nazi-Spielplatz. Sind Sie ein Tschusch, Jude oder anderes, dann schleichen Sie sich oder Sie kommen unverzüglich in die Gaskammer. Sieg Heil.” Auch auf einen in der Nähe des Parks abgestellten Privat-Pkw kritzelten sie den Hitler-Gruß.

“Alles wurscht im Leben”

“Was haben Sie sich dabei gedacht”, wollte die Richterin von den Burschen wissen. Die Antworten waren mager: “Ich hab net viel nachdacht”, antwortete ein Angeklagter. Ein zweiter sagte: “Ich kann mi net erinnern.” Der dritte meinte: “Das mach’ ich nur im Rausch und in der Gruppe.” Immer freitags und samstags habe er sich damals “volllaufen” lassen. Er habe sogar ein eigenes “Bücherl” geführt, in dem er Rezepte für seine “Safterln” notierte. Ein Beispiel nannte er der Richterin: In ein Krügel mischte er je ein Stamperl Absinth, weißen und schwarzen Wodka, Zitronensaft und spritzte es mit einem fertigen Erdbeerdrink auf, der ebenfalls mit Wodka versetzt war. Auch Unmengen von Bier habe er getrunken, “weil mir alles wurscht war im Leben”.

Aber mit rechtem Gedankengut habe man sich nicht wirklich identifiziert. Daran sei nur schuld, dass man sich “mit falschen Freunden” abgegeben habe, meinten die Angeklagten unisono.

Überraschendes Urteil

Nichtsdestotrotz sprachen die Geschworenen am Abend schließlich zwei Angeklagte vom Vorwurf der Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz frei, der 23-Jährige (rpt.) wurde allerdings wegen Verhetzung zu einer bedingten Haft von acht Monaten verurteilt. Der Prozess gegen den dritten Beschuldigten (18) geht weiter.

Mit ihrer Entscheidung folgten die Laienrichter der Argumentation von Verteidiger Michael Dohr, wonach seine Mandanten mit ihrer Schmieraktion keine “propagandistischen Zwecke” verfolgt hätten. Das einstimmige Urteil der Geschworenen: Die aufgemalten Hakenkreuze, SS-Runen und Hitlergruß waren lediglich schwere Sachbeschädigung. Das ausländerfeindliche Gekritzel des 23-Jährigen (“… Sind Sie ein Tschusch oder Jude, dann schleichen Sie sich …”) werteten sie als Verhetzung.

Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Somit sind die Freisprüche bezüglich des Verbotsgesetzes nicht rechtskräftig.

Für den dritten Angeklagten gab es noch keine Entscheidung, er muss noch einmal vor die Geschworenen. Ein Zeuge, der über den 18-Jährigen aussagen sollte, war nicht erschienen. Auf seine Einvernahme konnte für ein einwandfreies Urteil aber nicht verzichtet werden. Der Prozess gegen diesen Angeklagten wurde vertagt.

(apa)

 

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