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Sputnik-Impfung: Wirksamkeit und Sicherheit müssen belegt sein

Entscheidend sei in jedem Fall eine umfassende Qualitätssicherung.
Entscheidend sei in jedem Fall eine umfassende Qualitätssicherung. ©APA/AFP/ANDREAS SOLARO
Österreich befindet sich derzeit in Gesprächen mit den Herstellern von Sputnik V. Der Impfstoff ist jedoch von der EMA nicht zugelassen. Nun stellt sich die Frage einer nationalen Zulassung.
Sputnik-Impfstoff: Russland bietet Österreich 1 Mio. Dosen

Sollte der avisierte russische Impfstoff Sputnik V im Kampf gegen Covid-19 zur Verfügung stehen - im Fall einer Bestellung könnten laut Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) bis Anfang Juni eine Million Dosen geliefert werden -, stellte sich die Frage, ob für die Verimpfung die Zulassung der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) abgewartet wird oder eine nationale Zulassung möglich wäre. Diese Frage sei derzeit nicht klar beantwortbar, hieß es aus dem Gesundheitsministerium.

Ministerium: Wirksamkeit und Sicherheit müssen belegt sein

Entscheidend sei in jedem Fall eine umfassende Qualitätssicherung, die gewährleistet sein muss, bevor ein Impfstoff verabreicht wird, wurde am Freitag im Gesundheitsministerium betont. "Die Wirksamkeit und Sicherheit muss belegt sein. Dabei müssen die Dokumentation der Patientensicherheit und die Wirksamkeit des Impfstoffes klar nachgewiesen werden", stellte ein Sprecher fest. Erste Daten zu Qualität und Wirksamkeit seien übermittelt worden und würden nun von der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) auf ihre Vollständigkeit geprüft. Der weitere Zeitplan hänge maßgeblich vom Zeitpunkt ab, an dem die wesentlichen Qualitätsdaten vorhanden sind.

"Aktuell ist dies noch nicht der Fall", bemerkte der Sprecher. Für das Gesundheitsministerium sei die Grundvoraussetzung für das Inverkehrbringen eines jeden Impfstoffes bzw. Arzneimittels die ausreichende Dokumentation von Wirksamkeit und Sicherheit.

Gespräche zwischen Österreich und russischem Hersteller

Der Informationsaustausch zwischen Österreich und dem russischen Hersteller wurde auf Initiative des Bundeskanzleramts gestartet, das Gesundheitsministerium war - unterstützt durch die AGES - in die Gespräche eingebunden. Auf fachlicher Ebene findet zusätzlich ein Austausch zwischen AGES und dem Hersteller statt, auch das Nationale Impfgremium wird eingebunden.

Zur Frage, ob der Impfstoff jetzt schon gekauft werden sollte, steht das Gesundheitsministerium auf dem Standpunkt, dass sich in Krisenzeiten eine Sicherung eines Impfstoffes und zeitgleich die parallele Prüfung des Corona-Impfstoffes nicht widersprechen. "Entscheidend ist, dass die Qualitätssicherung vor einem Inverkehrbringen umgesetzt sein muss", bekräftigte der Sprecher abschließend.

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(APA/Red)

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