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Spitalgesetz in der Begutachtung

Der Entwurf eines Gesetzes über Krankenanstalten (Spitalgesetz) ist zur Begutachtung versandt worden. Der Gesetzentwurf liegt bis 24.10. zur Einsicht auf.

Der Gesetzentwurf liegt bis Freitag, 24. Oktober bei den Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften und im Amt der Landesregierung zur allgemeinen Einsicht auf und ist im Internet auf www.vorarlberg.at abrufbar. Jeder Landesbürger hat während der Auflagefrist die Möglichkeit Änderungsvorschläge zu erstatten.

Mit dem vorliegenden Entwurf wird das Spitalgesetz systematisch neu überarbeitet und sprachlich verbessert. Das neue Spitalgesetz enthält im Wesentlichen folgende inhaltlichen Neuerungen:

  • Regelungen zur anonymen Geburt,
  • die mögliche Einrichtung von Fachschwerpunkten und Departments,
  • die Einrichtung von Arzneimittelkommissionen,
  • die Einrichtung einer gemeinsamen Ethikkommission für alle Krankenanstalten,
  • die Umsetzung der Patientencharta,
  • die Anordnung und Einhaltung von Strukturqualitätskriterien.
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