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Spitäler wiesen blutende Schwangere ab

Auf vergeblicher Herbergssuche war eine Schwangere in Wien
Auf vergeblicher Herbergssuche war eine Schwangere in Wien ©Bilderbox
Sturzblutungen, aber die Schwangere wurde sowohl vom AKH als auch vom Göttlichen Heiland abgewiesen. Eine Frau suchte drei Tage lang nach einem Platz in einem Krankenhaus.

Die ganze Geschichte berichtet der ‘Kurier’ in seiner Online-Ausgabe. Die 26-Jährige, die in der 13. Woche schwanger ist, hatte plötzlich Blutungen bekommen. Die Eltern ihres Freundes hatten sie daraufhin ins Spital Göttlicher Heiland gebracht, wo sich auch sofort Ärztinnen um sie kümmerten. Doch nach 20 Minuten Untersuchung der Schock: Mit den Worten ‘Ihr Kind lebt’ wurde sie wieder entlassen. 

Auch im AKH kein Platz für Schwangere

Am Tag darauf ging die Frau dann ins Wiener AKH. Dort fiel die Antwort noch knapper aus: Man hätte keinen Platz in der Schwangerenambulanz. Und auch für eine Untersuchung seien keine Kapazitäten frei. Die noch immer blutende Frau wurde wieder weggeschickt.

Hilfe in der Rudolfsstiftung

Wiederum am nächsten Tag suchte sie medizinische Hilfe in der Rudolfsstiftung, wo sich endlich Ärzte um die Frau kümmerten und ihr auch eine Diagnose stellten: Ein Stück vom Mutterkuchen war aufgrund eines Hämatoms abgegangen. Das erfordere ‘unbedingte Bettruhe’, so ein Sprecher der Rudolsstiftung. Die Aufnahme sei ‘unbedingt notwendig gewesen’. 

Die anderen Spitäler sind unglücklich

Im Göttlichen Heiland möchte man den Vorgang auf jeden Fall einer genauen Prüfung unterziehen. Primar Albert Mayer vermutet laut ‘Kurier’ ein Kommunikationsproblem innerhalb der Abteilung und verspricht, alles einer genauen Analyse zu unterziehen. Ebenso zerknirscht zeigt man sich im AKH, wobei Peter Husslein, Primar der gynäkologischen Abteilung, allerdings auch darauf hinweist, dass man ausschließlich für Risikofälle Kapazitäten habe. Die Frau sei kein solcher, ein Kindsverlust in der Frühschwangerschaft sei nicht behandelbar.

Ob es dem Kind gut geht, ist bislang ungeklärt. Die Schwangere wird sich jedenfalls an die Patienten-Anwaltschaft wenden. 

 

 

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