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SP und VP einigten sich bei Schulreform

Unterrichtsministerin Claudia Schmied (S) und Wissenschaftsminister Johannes Hahn (V) haben sich bei den Verhandlungen zur Schulreform auf einen Kompromiss geeinigt. Vorarlberg: Da fährt der Zug ab

Demnach wird der Schulversuchsparagraf im Schulorganisationsgesetz geändert, um „neue Modellversuche zur Weiterentwicklung der Sekundarstufe I zu ermöglichen“, heißt es in einem im Vorfeld einer Pressekonferenz verteilten Entwurf.

Eckpunkte: Zwei Drittel der Lehrer und Erziehungsberechtigten der Schüler der Sekundarstufe I (AHS-Unterstufe, Hauptschule) müssen dem Modellversuch grundsätzlich zustimmen. Der Modellversuch selbst hat sich auf vier Jahre zu erstrecken. Bestehende AHS innerhalb des jeweiligen politischen Bezirks müssen in erforderlicher Anzahl weiterbestehen.

„The job is done“

Bei Claudia Schmied und Johannes Hahn regierte bei der kurzfristig einberufenen Pressekonferenz am Montag Abend Erleichterung. „Die pränatale Phase ist abgeschlossen, das Baby auf der Welt – the job is done“, formulierte es Hahn. „Der Minoritenplatz funktioniert wie gehabt.“ Schmied rechnet nun grob mit 30 bis 40 Schulstandorten in den Regionen Südburgenland, Graz, Voitsberg, Kärnten und Salzburg, die ab September 2008 Modellversuche durchführen wollen.

Der Streitpunkt Mitbestimmung wurde offenbar im Sinne der VP geregelt, die sich mit ihrer Forderung nach einer qualifizierten Mehrheit der Lehrer bzw. Eltern durchgesetzt hat. Laut Entwurf dürfen nur Schulen an einem Modellversuch teilnehmen, an denen „zwei Drittel der Lehrer und Erziehungsberechtigten der Schüler der Sekundarstufe I dem Beitritt zum Modellversuch……grundsätzlich zugestimmt haben“. Dies entspricht in etwa der bisherigen Regelung. Erleichtert werden Versuche dagegen durch die Bestimmung, dass diese sich “über einen Zeitraum von vier Jahren“ erstrecken. Begonnen werden kann ein Modellversuch bis zum Jahr 2011/12 – dieser würde dann im Schuljahr 2014/15 enden.

Bei der von der VP reklamierten Wahlfreiheit an den einzelnen Standorten heißt es nun, dass „bestehende AHS innerhalb des politischen Bezirks in erforderlicher Anzahl und Klassen weiterzubestehen haben“. Dies bedeutet einerseits, dass politische Bezirke, die derzeit keine AHS haben, nicht extra eine einrichten müssen. Andererseits kann in Bezirken mit nur einer AHS ein Modellversuch an dieser nur über einzelne Modellklassen durchgeführt werden und nicht am ganzen Standort.

Für Schmied ist wichtig, dass es nun eine gesetzliche Regelung und damit eine Bestandsgarantie für die Modelle gibt. Die Eltern könnten nun bis Februar entscheiden, ob sie ihr Kind in eine Modellschule schicken oder nicht. Nun beginne die „intensive Arbeit“ mit den Bundesländern, deren Landesschulräte einen Antrag auf einen Schulversuch stellen müssen. Außerdem werde es eine breite Information der Öffentlichkeit über deren Ausgestaltung geben. Den Gesetzesbeschluss im Nationalrat erwartet sie noch vor Weihnachten.

Hahn zeigte sich „glücklich“: Bei der Mitbestimmung habe man sich „emotional gefunden“. Außerdem sei die Wahlfreiheit sichergestellt, sodass Eltern sich aussuchen können, ob ihre Kinder eine Regelschule oder einen Schulversuch besuchen. Auch die mögliche Vielfalt der Modelle sei sichergestellt. Dass im nunmehrigen Entwurf der Finanzminister nicht mehr aufscheint, erklärte er mit „work in progress“.

Schmied betonte, dass sie vorerst aufgrund der begrenzten Zahl an Standorten mit den bestehenden finanziellen Mitteln auskommen werde. Erleichtert wird dies durch den Umstand, dass die dienstrechtliche Stellung der Lehrer unberührt bleiben wird. Hauptschullehrer erhalten also nicht mehr Geld, wenn sie an einer Modellschule unterrichten, sondern nehmen ihr Dienstrecht „wie einen Rucksack mit“, so Schmied. Wenn sich die Modellversuche durchsetzen, müsse man aber natürlich über eine gemeinsame Lehrerausbildung sprechen. Dies werde aber erst in der nächsten Legislaturperiode sein. Die Modellversuche seien „keine Dauerlösung“.

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