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Sozialpartner einig: Geschäfte sollen um 19 Uhr schließen

Der Handel soll während der Ausgangsbeschränkungen um 19 Uhr schließen.
Der Handel soll während der Ausgangsbeschränkungen um 19 Uhr schließen. ©APA/HERBERT PFARRHOFER
Um die Maßnahmen des zweiten Corona-Lockdowns in Österreich zu unterstützen, haben sich die Sozialpartner im Handel auf eine befristete Anpassung der Öffnungszeiten auf 19 Uhr geeinigt.
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Österreichs Geschäfte sollen während der Zeit der Ausgangsbeschränkungen schon um 19 Uhr schließen. Darauf haben sich die Sozialpartner des Handels, Gewerkschaft GPA-djp und die Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer (WKÖ) geeinigt, wie sie am Montag mitteilten. Sie wünschen sich zwecks Rechtssicherheit eine entsprechende Verordnung des Gesundheitsministeriums. Ob es eine solche geben wird, ist offen.

"Es wird aktuell geprüft, ob es denkbar ist, diesen Bereich in der angedachten Form rechtlich zu regeln. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Sozialpartner, in dieser Frage selbst entsprechende Regelungen zu treffen", hieß es aus dem Gesundheitsministerium auf Anfrage der APA.

Sozialpartner im Handel für Anpassung der Öffnungszeiten

Wenn es nach den Sozialpartnern geht, sollen die Geschäfte bereits ab Dienstag, 3. November, spätestens um 19 Uhr schließen, wie es bei der Gewerkschaft und auch bei der Wirtschaftskammer auf APA-Nachfrage hieß. Die Verordnung sei schon fertig, das Gesundheitsministerium müsse noch grünes Licht geben, sagte GPA-djp-Sprecher Martin Panholzer. "Wir gehen davon aus, dass es ab morgen gilt." Auch WKÖ-Handelsobmann Rainer Trefelik sagte zur APA, man sei schon seit einiger Zeit in Gesprächen mit der Regierung. "Ich denke, dass das zügig passiert."

Während des ersten Lockdowns haben einige Händler laut Gewerkschaftssprecher Panholzer ihre Geschäfte früher aufgesperrt. Das solle nun verhindert werden. "Eine Öffnung der Geschäfte am Morgen zu einem früheren Zeitpunkt als jenem, zu dem dieses Geschäft üblicherweise an diesem Wochentag öffnet, soll dabei unzulässig sein", so die Sozialpartner in ihrer gemeinsamen Aussendung.

Die Ausgangsbeschränkungen zwischen 20 und 6 Uhr gelten vom 3. bis vorerst 12. November, dürften aber mehrmals verlängert werden.

"Heimweg darf nicht zur Sicherheitsfalle werden"

Die Gewerkschaft will mit der früheren Schließung der Geschäfte den überwiegend weiblichen Handelsangestellten die Möglichkeit geben, rechtzeitig zu Beginn der Ausgangsbeschränkungen zu Hause zu sein, wie GPA-djp-Vorsitzende Barbara Teiber in der Aussendung sagte. "Viele sind auf den öffentlichen Verkehr angewiesen und haben kein Auto. Der Heimweg darf nicht zur Sicherheitsfalle werden."

Handelsobmann Trefelik sagte, dass sich die temporäre Beschränkung der Öffnungszeiten bereits während des ersten Lockdowns bewährt habe. "Damit konnten die Personalkapazitäten im Handel und somit die Versorgungssicherheit für alle Österreicherinnen und Österreicher noch besser gewährleistet werden."

Die Sozialpartner seien bestrebt, die besonderen Bedürfnisse von Pendlerinnen und Pendlern, Angestellten mit Kinderbetreuungspflichten sowie zu pflegenden Angehörigen zu berücksichtigen. Bei der Arbeitsorganisation, also bei der Vorbereitung der Geschäftsöffnung und bei den Nacharbeiten zu Geschäftsschluss sowie der Einteilung der Arbeitszeit, solle darauf geachtet werden. "Dabei geht es insbesondere um die An- und Heimreise und die Einhaltung der vorgeschriebenen Ausgangsbeschränkung."

Kürzere Öffnungszeiten auch bei Verlängerung des Lockdowns

Sollten die Ausgangsbeschränkungen über den 12. November hinaus verlängert werden, sollen die Geschäfte weiter um 19 Uhr schließen, sind sich die Sozialpartner einig.

Der Handelsverband begrüßt die geplante Öffnungszeiteneinschränkung und hofft ebenfalls auf eine zeitnahe Verordnung des Gesundheitsministeriums, um Rechtssicherheit zu gewährleisten, wie er am Montag mitteilte. Dem Verband zufolge sollen die Öffnungszeiten den ganzen November abends einheitlich mit 19 Uhr beschränkt sein. Man stehe dazu seit dem Wochenende mit der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) im Austausch. Der Grund: Derzeit seien etwa in Einkaufszentren Offenhaltepflichten für die Händler bis 21 Uhr vorgesehen. "Ein einheitlicher Ladenschluss um 19 Uhr würde sowohl den Mitarbeitern als auch den Unternehmen sowie den Kunden Planungssicherheit geben", so Handelsverbandsgeschäftsführer Rainer Will. Die Beschränkung der Öffnungszeiten dürfe aber nur so lange gelten wie die Ausgangsbeschränkungen.

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(APA/Red)

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