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Sozialhilfe: Nachbesserungen bei Anrechenbarkeit von Spenden

Hartinger-Klein will die Anrechenbarkeit von Spenden noch präzisieren.
Hartinger-Klein will die Anrechenbarkeit von Spenden noch präzisieren. ©APA/HANS PUNZ
Zuletzt wurde scharf kritisiert, dass Spenden künftig von der Mindestsicherung abgezogen würden. Um dieses Missverständnis zu beseitigen, will man nun bei der Anrechenbarkeit von Spenden nachbessern.
Vorwürfe zu gekürzter Sozialhilfe

Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) und ÖVP-Klubobmann August Wöginger haben am Montag angekündigt, beim neuen Sozialhilfe-Grundsatzgesetz im Zusammenhang mit der Anrechenbarkeit von Spenden nachzubessern. “Wir werden klarstellen, dass Geldleistungen nicht angerechnet werden”, so Hartinger-Klein vor Journalisten am Rande des Experten-Hearings im Sozialausschuss.

Mindestsicherung: Regierung will bei Spenden nachbessern

Bei den Sachleistungen sei dies ohnehin bisher klar gewesen, meinte die Sozialministerin. Laut Wöginger sind sowohl öffentliche als auch private Spenden gemeint: “Es werden Spenden aller Art nicht eingerechnet.”

Bei der Knüpfung der Sozialhilfe an die Deutschkenntnisse hingegen, zeigten sich Wöginger und Hartinger-Klein unnachgiebig. “Dabei bleiben wir”, erklärte die Sozialministerin.

SPÖ sieht sich durch Nachbesserung bestätigt

Die SPÖ hat sich durch die Ankündigung von Hartinger-Klein, beim Spendenabzug nachbessern zu wollen, bestätigt gesehen. “Wir hatten mit unserer Kritik recht, die Regierung rudert zurück”, erklärte SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch.

Die türkis-blaue Koalition ziehe die “Notbremse” und gebe dem Druck der SPÖ und zahlreichen Hilfsorganisationen nach. Man werde sich die Nachbesserungen aber “ganz genau ansehen”, so Muchitsch.

“Monatelanges Ablenkungsmanöver”

Die NEOS wiederum kritisierten das “monatelange Ablenkungsmanöver rund um das Sozialhilfegesetz”. “Laut wirkungsorientierter Folgeabschätzung wird die Sozialhilfe ein wenig mehr kosten als die Mindestsicherung bisher”, betonte NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker. Auch künftig werde die öffentliche Hand also rund 950 Millionen Euro pro Jahr für die Mindestsicherung ausgeben.

(APA/Red)

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