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Sonntagsöffnung: Regierung wehrt sich gegen Verfassungsklage von Lugner

Eine tatsächliche Entscheidung, ob es zur Sonntagsöffnung kommt oder nicht, wird es voraussichtlich im kommenden Frühjahr geben.
Lugner will an sechs Sonntagen aufsperren
Sonntagsöffnung in Wien: Ja oder Nein?
Lugner lässt nicht nach

Die Bundesregierung hat sich in einer Stellungnahme an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gegen eine gesetzliche Ausweitung der Ladenöffnungszeiten am Sonntag ausgesprochen, berichtet das “Morgenjournal” des ORF-Radio. Damit reagiert die Regierung auf eine Verfassungsklage von Geschäftsleuten rund um den Wiener Einkaufszentrumsbetreiber Richard Lugner.

Sie wollen, dass die Geschäfte am Sonntag vor Messeterminen und Kulturereignissen, aber auch zu Weihnachten oder am Muttertag offenhalten dürfen. Eine Entscheidung wird es voraussichtlich im kommenden Frühjahr geben.

Sonntagsöffnung: Störung des “sozialen Gefüges”?

“Die Wochenendruhe ist wichtig für Erholung, Familienzusammenhalt und die soziale Integration der Arbeitnehmer”, argumentiert die Regierung in einer von Bundeskanzler Werner Faymann (S) unterschriebenen elfseitigen Stellungnahme, die dem ORF-Radio vorliegt. Dass Geschäfte am Samstag offenhalten dürfen, störe schon “das soziale Gefüge und die gemeinsame Freizeitgestaltung”. Ein Eingriff in die Sonntagsruhe zu Familienfesten wie Weihnachten oder Muttertag wäre umso schwerwiegender. Die Regierung bezweifelt, ob die Bevölkerung an solchen Sonntagen und vor Kulturereignissen und Messen wirklich ein erhöhtes Bedürfnis hat, einkaufen zu gehen.

“Durch die Sonntagsruhe sei zwar das verfassungsmäßige Recht auf Erwerbsfreiheit eingeschränkt, aber in einem sozial- und familienpolitisch gerechtfertigten Ausmaß”, so das Resümee der Regierung. Rechtlich beruft man sich nicht auf die Verfassung, sondern auf das Arbeitsruhegesetz und auf mehrere Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs über die Wochenendruhe.

Entscheidung im Frühjahr

Eine Entscheidung in der Causa wird es laut VfGH-Sprecher Christian Neuwirth voraussichtlich im kommenden Frühjahr geben. Möglich sei, dass der Gerichtshof die Lugner-Beschwerde als unzulässig zurückweist und sie nicht inhaltlich prüft. Dies habe die Bundesregierung beantragt. Für Lugner-Anwalt Christian Bachmann enthalte die Stellungnahme der Regierung “wenig neue Argumente”.

Richard Lugner und einige Geschäftsleute wollten mit einer Verfassungsklage erreichen, dass Geschäfte an Sonntagen vor Messeterminen und Kulturereignissen, aber auch zu Weihnachten oder am Muttertag offenhalten dürfen. Die Bundesregierung hat sich in einer elfseitigen Stellungnahme an den Verfassungsgerichtshof gegen eine Ausweitung ausgesprochen.

BZÖ-Generalsekretär Christian Ebner spricht sich in einer Aussendung für eine Ausweitung der Öffnungszeiten von Montag bis Samstag auf 6.00 bis 22.00 Uhr aus. Es soll auch die freiwillige Möglichkeit geben, an sechs Sonntagen oder Feiertagen im Jahr aufzusperren und “die Möglichkeit der generellen Sonntagsöffnung in Tourismusgebieten wie der Wiener Innenstadt”.

Gegen die Vorschläge des BZÖ ist ÖAAB-Generalsekretär Lukas Mandl: “Das österreichische Modell der gemeinsamen arbeitsfreien Zeiten ist gut für die Lebensqualität und auch gut für die Wirtschaftskraft.” Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eine angemessene Zeit für Regeneration hätten, seien motiviert und leistungsstark.

(apa)

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