Durch eine neue Richtlinie kann sie nicht nur wochenweise, sondern auch für einzelne Tage oder halbe Tage in Anspruch genommen werden.
Bis zu drei Wochen Sonderbetruungszeit: Abspracge nut Arbeitgeber
Sonderbetreuungszeit können berufstätige Eltern mit Betreuungspflichten von Kindern bis zum 14. Lebensjahr und Menschen mit Behinderung (keine Altersgrenze) in Anspruch nehmen - in Absprache mit dem Arbeitgeber. Dieser kann dem Arbeitnehmer bis zu drei Wochen Sonderbetreuungszeit gewähren. Das Entgelt wird vom Dienstgeber weiter ausbezahlt. Der Arbeitgeber kann sich ein Drittel der Kosten vom Bund rückerstatten lassen.
"Es ist nicht einfach, Homeoffice und Kinderbetreuung, Haushalt und Hausaufgaben gut zu vereinbaren. Hier kann tageweise Sonderbetreuungszeit eine Erleichterung sein", so Arbeits- und Familienministerin Christine Aschbacher (ÖVP) am Sonntag in einer Aussendung.
(APA/Red)