Die Landesrätin gab deshalb eine Verordnung nach dem
Salzburger Jugendschutzgesetz in Auftrag, die Softguns für den Gebrauch für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre verbieten soll.
Die Verordnung befindet sich bereits in Begutachtung. Von der Verordnung konkret betroffen sind unter anderem Federdruckwaffenspielzeug, aber auch mit Gas oder Strom betriebene Waffen im weiteren Sinn, die nicht nur erhebliches tatsächliches Verletzungspotenzial aufweisen, sondern aufgrund ihrer Verwendung – im extremen Fall bei Paintball- oder Militaryspielen – nicht mit den Zielen eines umfassenden Jugendschutzes in Einklang zu bringen seien.
Bei diesen Spielzeugwaffen werden kleine Plastikkugeln abgefeuert. Der Umgang damit gefährde Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung. “Softguns gehören nicht in die Hände von Kinder und Jugendlichen”, betonte Scharer. “Waffen sind generell kein Spielzeug.” An die Eltern appellierte die Landesrätin, ihren Kindern kein solches Spielzeug zu kaufen.