AA

So gefährlich ist der Triebtäter

Hohenems - Es gibt neue Details zum mutmaßlichen Vergewaltiger (37) von Hohenems. Bereits im Alter von 15 verging er sich an einer Zehnjährigen und würgte ein sechsjähriges Kind fast zu Tode.

In Wien hat sich ein Mann in eine Schultoilette geschlichen und ein Mädchen belästigt. Der Verdächtige war bereits einschlägig amtsbekannt. Nun bekommt die Debatte über schärfere Kontrollen für Sexualstraftäter durch den Fall aus Vorarlberg neuen Zündstoff: Wie die NEUE am Sonntag exklusiv berichtete, wurde in Lustenau ein 37-jähriger gebürtiger Kärntner verhaftet. „Er wird verdächtigt, zwei Burschen im Alter von 13 Jahren schwer sexuell missbraucht zu haben“, bestätigte Herbert Strini, Postenkommandant in Lustenau. Angeblich lockte der alleinstehende Mann die jungen Opfer zu unterschiedlichen Zeiten in seine Wohnung und missbrauchte sie dort. Mittlerweile befindet sich der Hohenemser am Landesgericht Feldkirch in Untersuchungshaft.

Er beschäftigt seit über 20 Jahren die österreichische Justiz und sämtliche Therapieeinrichtungen. Der 37-Jährige war bereits wegen Mordversuchs, Vergewaltigung und weiterer Sexualstraftaten in Haft. Seine aktuelle Verhaftung schien – so schlimm das klingt – vorprogrammiert.

Freibad und Radbahn

Als 15-Jähriger verging sich der Mann in einem Freibad in Kärnten an einem zehnjährigen Mädchen. Zufällig vorbeikommende Badegäste schlugen ihn in die Flucht. Worauf er sich ein anderes Opfer suchte: Noch am selben Tag passte der Jugendliche einen sechsjährigen Buben auf einer Hindernis-Radbahn ab und vergewaltigte ihn. Um das Kind zum Schweigen zu bringen, würgte er es beinahe zu Tode. Als „Sex-Unhold von Krumpendorf“ ging der heute 37-Jährige in die Kriminalgeschichte ein.

Eineinhalb Wochen wurde nach ihm gefahndet. Jeder verfügbare Gendarm war im Juni 1985 an der Jagd nach dem Unbekannten beteiligt. Bei der Verhaftung konnte der junge Täter nicht fassen, dass sein Opfer überlebt hat. Hermann Klammer, heute Leiter des Landeskriminalamtes Kärnten, erinnert sich noch genau an den Fall: „Das war so brutal. Der Mann hat den sechsjährigen Buben gewürgt, bis er blau und bewusstlos wurde. Als das Kind dann noch einmal zu sich kam, drückte der Täter wieder zu.“ In der Meinung, das Kind sei tot, flüchtete er.

Abartigkeit höheren Grades

1986 wurde der Kärntner rechtskräftig verurteilt. Er stammt aus einem Trinkerelternhaus, schrieben die Zeitungen damals. Das Urteil lautete: achteinhalb Jahre Haft. Zudem wurde er in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Zwei psychiatrische Gutachter attestierten dem Angeklagten übereinstimmend „Abartigkeit höheren Grades.“ Mit ähnlichen Delikten sei zu rechnen, warnten die Experten.

Sie sollten Recht behalten (siehe links): Mit 20 Jahren – er hatte die Hälfe seiner Haft abgesessen – kam der Kärntner auf Bewährung frei.

Mit 24 wurde er wieder wegen eines Sexualdeliktes verurteilt. Das Urteil diesmal: 20 Monate Haft und neuerliche Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher: Im Oktober 2004 folgte die bewährte Entlassung aus der Anstalt.

Drei Jahre war Ruhe – jetzt steht der Mann wieder unter Verdacht. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Aus der „Kleinen Zeitung“ vom 3. Juni 1985

LEBENSLAUF

1985: Mit 15 Jahren gerät er in Kärnten zum ersten Mal mit dem Gesetz in Konfl ikt. Er wird wegen Einbruchs zu drei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. 1986: Er steht erneut vor dem Richter: Diesmal wegen versuchten Mordes, versuchter Vergewaltigung und anderer Sexualdelikte. Das Urteil lautet auf achteinhalb Jahre Haft. Zudem wird er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. 1990: Mit 20 Jahren – er hat erst die Hälfte seiner Haftzeit abgesessen – kommt er auf Bewährung frei. Doch die kriminelle Karriere geht weiter. 1994: Mit 24 Jahren – er ist inzwischen nach Wien umgezogen – wird er vom Strafl andesgericht Wien unter anderem wieder wegen eines Sexualdeliktes verurteilt. Das Urteil lautet diesmal: 20 Monate Haft und zusätzlich kommt er wieder in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher. 2004: Zehn Jahre später, am 11. Oktober 2004, wird er wieder auf Bewährung aus der Anstalt entlassen. Er übersiedelt nach Vorarlberg und wird wieder straffällig. 2006: Vom Gericht in Dornbirn wird er wegen Vermögensdelikten zu 720 Euro Strafe verurteilt. 2007: Verhaftung wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs zweier 13-jähriger Buben. Er sitzt seit August in Feldkirch in Untersuchungshaft. Zuvor lebte er allein in einer Wohnung in Hohenems.

Oberst Hermann Klammer auf die Frage, ob er sich in Anbetracht dieses Falles nicht machtlos fühlt: „Ich bin kein Psychologe. Aber aus kriminalpolizeilicher Erfahrung weiß ich, dass es gerade bei so jungen Sextätern schwierig ist, eine Besserung zu erwarten. Da darf man sich nichts vormachen.“

  • VIENNA.AT
  • Hohenems
  • So gefährlich ist der Triebtäter
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen