Skonto gehört den Kunden
Unterschiedliche Auswirkungen hat der kürzlich ergangene
Entscheid des OGH, wonach Baukosten-Skonti an die Kunden weiterzureichen
sind, bei den “Gemeinnützigen" in Vorarlberg.
Während die Vogewosi darauf
hinweist, die beim püntklichen Zahlen von Baukostenrechnungen erzielten
Nachlässe “seit Jahren im Maßstab 1 : 1″ sowohl an Mieter wie (Miet-)Käufer
weiterzugeben, müssen sich Wohnbauselbsthilfe und “Alpenländische” mit der
neuen Gangart erst anfreunden.
Beide Firmen haben Skonti bisher
“vereinnahmt” und sie dem Gewinmn zugeschlagen. Immerhin waren das – und
zwar pro Genossenschaft – einige Mill. S Jahr für Jahr.