AA

Skischul-Prozess in Feldkirch

Der Prozess um den Tod eines fünfjährigen Urlauber-kindes während eines Skikurses am Hochjoch wurde am Freitagnachmittag mit der Einvernahme der angeklagten Skilehrer fortgesetzt.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, ihre Aufsichtspflicht verletzt zu haben: Sie hätten das Fehlen des holländischen Buben in der Mittagspause bemerken müssen. Der Bub war mit seinem Anorak in das Band eines Liftes geraten und dadurch stranguliert worden.

Verkettung unglücklicher Umstände oder Fehler, für Betroffene zur Verantwortung gezogen werden können? Um diese Frage dreht es sich bei dem Prozess gegen insgesamt sieben Personen. Angeklagt sind neben den fünf Skilehrern der Betriebsleiter des Skilifts und der Leiter der Skischule. Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen. Das angedrohte Strafausmaß reicht bis zu drei Jahren Haft.

Ungeklärt ist nach wie vor, warum das Förderband über die Mittagszeit in Betrieb war. Die Staatsanwaltschaft warf den Betreibern technische Mängel an der Anlage vor. Durch ein Gutachten kam im Verlauf der Verhandlung zu Tage, dass die Strangulierung durch die Kleidung von den ersten Helfern offenbar nicht erkannt worden war. Sie hatten sich zuerst Minuten lang bemüht, die Hände des Kindes aus einem Spalt der Anlage zu ziehen.

Die Verteidiger sehen kein strafrechtlich Schuldverhalten und forderten Freispruch für ihre Mandanten. Das Urteil wird noch im Laufe des späten Freitags erwartet.

  • VIENNA.AT
  • Vorarlberg
  • Skischul-Prozess in Feldkirch
  • Kommentare
    Die Kommentarfunktion ist für diesen Artikel deaktiviert.