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Skinhead-Affäre: Verfahren gegen ORF-Reporter eingestellt

Ed Moschitz ist vom Verdacht der Anstiftung zur Wiederbetätigung befreit.
Ed Moschitz ist vom Verdacht der Anstiftung zur Wiederbetätigung befreit. ©APA
Gerichtlicher Etappensieg für "Am Schauplatz"-Reporter Ed Moschitz in der Skinhead-Affäre: Das Verfahren gegen ihn wegen Anstiftung zur Wiederbetätigung wurde eingestellt.
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“Am Schauplatz”-Reporter Ed Moschitz hat im Rechtstreit um eine Reportage über jugendliche Skinheads vor Gericht einen Etappensieg errungen. Wie die APA am Montag erfuhr, hat die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt das Ermittlungsverfahren gegen Moschitz wegen Anstiftung zur Wiederbetätigung eingestellt. Die Vorwürfe hatte FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache erhoben, nachdem das ORF-Team mit zwei rechten Glatzköpfen bei einer Wahlveranstaltung der Freiheitlichen gedreht hatten.

Moschitz stiftete niemanden an

Für die Strafverfolgungsbehörde ist der Vorwurf vom Tisch, Moschitz habe bei seiner Sozialreportage “Am rechten Rand” die beiden Protagonisten Philipp R. und Kevin M. dazu angestiftet, die rechte Hand zum Hitlergruß zu erheben oder die Worte “Sieg Heil” zu rufen. Offen ist laut Behördensprecher Erich Habitzl noch der Vorwurf der Beweismittelfälschung. Hier hat das Staatsanwaltschaft bereits zwei Gutachten eingeholt, um zu klären, ob ein Nazi-Sager eines der beiden Burschen im Nachhinein entfernt worden war.

(APA)

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