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Skigebietserweiterung in Vorarlberg auch in EU-Parlament umstritten

Bregenz – Nach einer umstrittenen Skigebietserweiterung im Bregenzerwald steht Österreich nach Angaben der EU-Abgeordneten Eva Lichtenberger bei der Umsetzung der Umweltverträglichkeitsprüfungs-Richtlinie nun unter "verschärfter Beobachtung". Nach den Erfahrungen in Vorarlberg wolle die EU-Kommission außerdem die Richtlinie überarbeiten, erklärte Lichtenberger in einer Aussendung.
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Vorarlbergs Umwelt-Landesrat Erich Schwärzler (V) wies die Kritikpunkte zurück. Er betonte, dass die UVP-Richtlinie von der Republik bis vergangenen Herbst nicht korrekt umgesetzt gewesen sei.

Der 23 Mio. Euro teure Zusammenschluss der beiden Skigebiete von Mellau und Damüls war auf den Beginn der Wintersaison 2009/10 hin vollzogen worden. Davor hatte es über Jahre hinweg Auseinandersetzungen über das Projekt und heftigen Widerstand seitens der Naturschützer gegeben. Aufgrund einer Petition des Alpenschutzvereins nahm sich das Europäische Parlament der Causa an. Der Alpenschutzverein kritisierte insbesondere, dass beim Skigebietszusammenschluss bestimmte Grundstücksflächen absíchtlich nicht in das Projekt eingerechnet worden seien, um eine UVP umgehen zu können.

“Die Behörden haben getrickst“, stellte auch Lichtenberger nach einer Debatte über die Petition des Alpenschutzvereins im Europäischen Parlament fest. Bezirkshauptmannschaft und Landesregierung hätten in der Tat die EU-Richtlinie zur Umweltverträglichkeit umgangen. Laut Lichtenberger bezeichnete Umwelt-Kommissar Günther Oettinger die Umsetzung der UVP-Richtlinie bei Mellau-Damüls als “nicht wirklich befriedigend“. Der Fall sei “nicht korrekt gelaufen“. Im O-Ton wurde Oettinger auf ORF Radio Vorarlberg mit den Worten wiedergegeben: “Wir haben dann noch offen als Kommission, ob wir ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten, das drohen wir nicht an, aber die Möglichkeit besteht unverändert“.

Vorarlberger Behörden hätten korrekt gehandelt

Auf APA-Anfrage widersprach Schwärzler dieser Darstellung. Die Vorarlberger Behörden hätten völlig korrekt gehandelt, betonte der Landesrat. Dass keine UVP durchgeführt wurde, liege daran, dass die Republik die UVP-Richtlinie nicht korrekt umgesetzt habe. Bis zum vergangenen Herbst sei nämlich eine UVP erst ab einem Schwellenwert von 20 Hektar festgeschrieben gewesen, richtig hätte es laut Schwärzler aber zehn Hektar heißen müssen. “Bei der Größenordnung von zehn Hektar hätte selbstverständlich auch bei Mellau-Damüls eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemacht werden müssen”, stellte Schwärzler fest. Auf den Fehler sei man im vergangenen Herbst aufmerksam geworden, als eine Delegation des Petitionsausschusses des EU-Parlaments den Skigebietszusammenschluss besichtigte. “Danach wurde die Richtlinie korrigiert”, so Schwärzler.

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