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SIM-Karten müssen ab 1. September registriert sein

Ab 1. September müssen alle SIM-Karten registriert sein.
Ab 1. September müssen alle SIM-Karten registriert sein. ©pixabay.com (Themenbild)
Ab dem 1. September 2019 können unregistrierte Wertkartenhandys nicht mehr aufgeladen werden. Die Betreiber müssen Namen, akademischen Grad und Geburtsdatum erfassen.

Am 1. September müssen alle SIM-Karten registriert sein. Unregistrierte Wertkartenhandys können danach nicht mehr aufgeladen werden. Die Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) erinnerte am Mittwoch per Aussendung Nutzer vor 2019 gekaufter Wertkarten daran, sich um die Registrierung zu kümmern.

Bis Ende August kann Registrierung nachgeholt werden

Die Registrierungspflicht für Wertkartenhandys wurde mit dem sogenannten Sicherheitspaket eingeführt. Für neu gekaufte Wertkarten gilt sie bereits seit 1. Jänner, die Daten werden beim Erwerb erhoben. Nutzer vor 2019 erworbener anonymer SIM-Karten haben noch bis Ende August Zeit, die Registrierung nachzuholen.

"Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, weil das Mobiltelefon plötzlich nicht mehr funktioniert, empfehlen wir die Sommermonate für die Registrierung zu nutzen", meinte Telekom-Regulator Klaus M. Steinmaurer in einer Aussendung. Auf der RTR-Webseite - https://www.rtr.at/ - gibt es Links zu den Informationen von rund 20 Betreibern.

Betreiber drohen Strafen bis zu 37.000 Euro

Die Betreiber müssen Namen, akademischen Grad und Geburtsdatum erfassen; ihnen drohen Strafen bis zu 37.000 Euro, wenn sie dieser Pflicht nicht nachkommen. Sie dürfen für die Erfassung der Daten ein Entgelt verlangen. Erfolgen kann die Registrierung im Shop des Betreibers, bei deren Vertriebspartnern, durch eine Bestätigung des Kredit- oder Finanzinstituts oder über das Internet mittels Webcam ("Photoident"). Minderjährige können sich eigenständig registrieren.

(APA/Red)

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