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Silvesterschäden am Auto - Zahlt die Versicherung?

Dornbirn - Pünktlich um Mitternacht werden am 31. Dezember wieder tausende Raketen und Böller das neue Jahr begrüßen. Die ÖAMTC-Juristen Martin Hoffer und Dominik Tschohl vom ÖAMTC Dornbirn wissen, dass Autofahrer sich oft Sorgen wegen Brand- oder Vandalismusschäden machen. Die Experten geben Tipps, wie man sein Fahrzeug schützen kann und klären über den Versicherungsschutz auf.
Dominik Tschohl im Interview

Grundsätzlich haftet nach dem Gesetz jeder Erwachsene, der anderen rechtswidrig und schuldhaft einen Schaden zufügt, für seine Tat. Das heißt, er muss den Schaden auch ersetzen. “Kinder bis zum Alter von sieben Jahren haften gar nicht, bis zum 14. Lebensjahr können Kinder in bestimmten Fällen schadenersatzpflichtig sein, nämlich dann, wenn sie das Unrecht der Tat erkennen mussten”, erklärt der ÖAMTC-Jurist Hoffer. Eltern haften für ihre Kinder, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. “Wenn also Eltern oder Kinder haftbar gemacht werden, sollte man sich mit der Haushaltsversicherung ins Einvernehmen setzen. Meist ist eine Privathaftpflichtversicherung in der Haushaltsversicherung inkludiert und kommt für berechtigte Ansprüche auf, die gegen die versicherte Privatperson erhoben werden.

“Die Sachschäden, die durch Silvesterraketen, Böller und ähnliches verursacht werden können, sind im Normalfall in der Haushalts-, Gebäude- oder Kfz-Kaskoversicherung gedeckt”, erklärt der ÖAMTC-Experte Tschohl. Bei Brand- oder Explosionsschäden am eigenen Auto bezahlt eine Kfz-Teilkaskoversicherung die entstandenen Schäden. Vandalismusschäden, die durch bösartige Absicht Unbekannter entstanden sind, werden nur von der Vollkaskoversicherung gedeckt, wobei hier oft Selbstbehalte verlangt werden. Wichtig ist es laut ÖAMTC-Jurist, dass die Schäden dem Versicherer so rasch wie möglich – längstens innerhalb einer Woche – mitgeteilt werden.

Vorausschauend parken heißt die Devise

Für Autofahrer empfiehlehlen die Experten, das Auto zu Silvester wenn möglich in die Garage oder in ein Parkhaus zu stellen. Wer weder eine Garage, noch ein Parkhaus zur Verfügung hat, dem empfiehlt der Clubjurist, in der Nähe einer Polizeiwachstube und an gut beleuchteten Plätzen zu parken.

Laut ÖAMTC-Technikexperte Steffan Kerbl ist das Risiko für Fahrzeugschäden durch Feuerwerkskörper relativ gering. Selbst wenn eine ausgebrannte Rakete direkt auf dem Auto landet, ist normalerweise nicht mit größeren Schäden zu rechnen. “Ernst werden kann es jedoch, wenn eine Rakete direkt auf oder in ein Auto abgefeuert wird”, warnt der ÖAMTC-Experte.

Abschließender Tipp des Technikers: Viel Ärger kann man sich und anderen ersparen, wenn man sich dessen bewusst ist, dass Autodächer und Kühlerhauben absolut nicht als Abschussrampe geeignet sind.

 

VOL Live-Interview mit Dominik Tschohl:

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