Mildernd waren seine wahrheitsgemäßen Angaben, erschwerend die “heimtückische Begehung” sowie der Umstand, “dass er andere mit reingeritten hat”, wie Richterin Beate Matschnig in der Urteilsbegründung ausführte.
Auch die Tathelfer des Silvester-Mörders erhielten lange Haftstrafen
Wegen Beteiligung am Mord wurden der beste Freund des Todesschützen sowie ein ebenfalls mit ihm befreundeter 24-jähriger Mann schuldig erkannt. Letzterer hatte Alexander W. die Waffe besorgt, diesen an den Tatort in 1210 Wien begleitet, an der Gegensprechanlage geläutet und damit das Opfer aus der Wohnung gelockt. Der 24-Jährige Tathelfer erhielt 13 Jahre Haft, der um drei Jahre Jüngere, der in das Mordkomplott eingeweiht war und Alexander W. ein falsches Alibi verschafft hatte, acht Jahre Haft.
Vierter Angeklagter kam mit fünf Monaten bedingt davon
Der Vierte Angeklagte, der Alexander W. mit seinem Auto an den Tatort in 1210 Wien gebracht hatte, kam mit fünf Monaten bedingt davon. Ihm glaubten die Geschworenen, dass er bis zuletzt keine Ahnung hatte, dass jemand getötet werden sollte, sondern mit einer bloßen “Abreibung” gerechnet hatte. Der 22 Jahre alte Mann wurde folglich lediglich als Beitragstäter zu einer Körperverletzung schuldig erkannt.
Sämtliche Urteile sind nicht rechtskräftig.