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Silvester-Feuerwerk: Bitte Rücksicht nehmen

Silvester naht und somit auch wieder jener Abend, den Jung und Alt gerne mit Feuerwerkskörpern feiern. In den Tagen vor und nach Silvester allerdings sind die Feuerwerksartikel und Knallkörper völlig fehl am Platz.

Die Vorarlberger Bezirkshauptmannschaften rufen daher eindringlich dazu auf, bei der Verwendung von Knallern bzw. Raketen Zurückhaltung zu üben und auf die Mitbürgerinnen und Mitbürger Rücksicht zu nehmen.

Mit Schwerpunkteinsätzen wird die Gendarmerie auch heuer darüber wachen, dass die Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes eingehalten werden.

Vor allem auf alte, kranke und ruhebedürftige Menschen ist Rücksicht zu nehmen. Daher dürfen Feuerwerks- und Knallkörper nicht in lärmempfindlichen Zonen oder in unmittelbarer Nähe von Krankenanstalten, Alters-, Kinder- und Erholungsheimen verwendet werden.

Die im täglichen Sprachgebrauch als Feuerwerksartikel oder Raketen bezeichneten Gegenstände werden im Pyrotechnikgesetz in vier Klassen unterteilt. Die Verwendung bestimmter pyrotechnischer Gegenstände in Ortsgebieten ist generell verboten, wobei der Bürgermeister per Verordnung bestimmte Teile des Ortsgebietes von diesem Verbot ausnehmen kann. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die meisten Feuerwerkskörper von Jugendlichen unter 18 Jahren weder besessen noch verwendet werden dürfen.

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