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Siebenjährige in Wien-Döbling getötet: Täter war zurechnungsfähig

Am 12. Mai wurde eine Kinderleiche in Wien-Döbling entdeckt.
Am 12. Mai wurde eine Kinderleiche in Wien-Döbling entdeckt. ©APA/Hans Punz
Am 11. Mai wurde in Wien-Döbling ein Mädchen erstochen. Der mutmaßliche 16-jährige Täter war laut Gutachten zurechnungsfähig.
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Laut einem von Gerichtspsychiater Peter Hofmann erstellten Gutachten ist der mittlerweile 16-Jährige, der am 11. Mai in Wien-Döbling ein siebenjähriges Mädchen erstochen haben soll, zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig gewesen. Das berichtete “Österreich” am Mittwoch online. Eine Bestätigung durch die Staatsanwaltschaft Wien konnte zunächst nicht eingeholt werden.

Mutmaßlicher Täter war zurechnungsfähig

In vier Monaten hat Hofmann das fast 100 Seiten dicke Gutachten erstellt. Demnach findet sich zur Tatzeit eine “schwerwiegende Persönlichkeitsstörung”, die auch bereits die Psychologin Dorothea Stella-Kaiser festgestellt hatte. Laut dem Experten sei der 16-Jährige aber zurechnungsfähig gewesen, da der Bursch zum fraglichen Zeitpunkt “keine handlungsbestimmende schwere Geisteskrankheit oder tiefer greifende Bewusstseinstörung hatte”.

Angeklagtem drohen bis zu 15 Jahre Haft

Der 16-Jährige wird sich deshalb am Wiener Straflandesgericht in einem Mordprozess verantworten müssen, wo ihm als Jugendlichen maximal 15 Jahre Haft drohen. Welcher Jugendrichter das Verfahren leiten wird, steht noch nicht fest, sagte Gerichtssprecherin Christina Salzborn auf Anfrage.

Laut Hofmann weist der Bursch durch die Bluttat und die sozialen Veränderungen in der Haft jetzt das “Vollbild einer Schizophrenie” auf, so “Österreich”. Zudem stellt der Psychiater eine ungünstige Gefährlichkeitsprognose: Man könne davon ausgehen, dass die emotionale Kontrollfähigkeit und das kritische Bewusstsein in Zukunft derart abbauen, dass der Jugendliche absolut unberechenbar sein wird”. Weitere Bluttaten wären damit zu befürchten. Deshalb wäre eine zusätzliche Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher möglich.

Angeklagter wurde mehrmals untersucht

Der erfahrene Gutachter hat im Auftrag der Justiz den Jugendlichen drei Mal untersucht, sämtliche diesen betreffenden verfügbaren medizinischen Unterlagen ausgewertet und auch Berichte aus den Justizanstalten bzw. psychiatrischen Einrichtungen berücksichtigt, in denen der Bursch untergebracht war bzw. ist. In seinem nun der Staatsanwaltschaft Wien übermittelten, 98 Seiten umfassenden Gutachten legt Hofmann dar, dass der 16-Jährige von einer kombinierten Persönlichkeitsstörung mit schizoid-narzisstischen Anteilen und einem Wasch- und Kontrollzwang geprägt ist. Schuldausschließungsgrund liege aber keiner vor.

Der Psychiater spricht in seiner der APA vorliegenden Expertise allerdings von “großer Gefahr”, dass der 16-Jährige “mit großer Wahrscheinlichkeit unter dem Eindruck seiner geistigen und seelischen Abartigkeit höheren Grades erneut Tötungsdelikte begehen wird. Diese Gefährlichkeit kann nur intramural (innerhalb von Krankenhausmauern, Anm.) hintangehalten werden”.

Nach Hofmanns Ansicht sind damit die Voraussetzungen der Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher im Sinne des § 21 Absatz 2 StGB gegeben, weil ungeachtet des Alters von erst 16 “das Vollbild einer relevanten Persönlichkeitsstörung vorliegt”. Sollte die Staatsanwaltschaft Wien den Ausführungen und Schlussfolgerungen des Sachverständigen folgen, ist mit einer Anklage wegen Mordes und darüber hinaus einem Antrag auf Unterbringung in einer Sonderstrafanstalt für abnorme Rechtsbrecher zu rechnen. Im Maßnahmevollzug könnte der Bursch ohne zeitliche Befristung auch nach Verbüßung einer allfälligen verhängten Freiheitsstrafe angehalten werden. Eine Entlassung wäre erst dann möglich, wenn er nach entsprechender therapeutischer Behandlung als nicht mehr gefährlich eingestuft wird.

16-Jähriger hatte schon länger Mordgedanken

Gegenüber dem Sachverständigen hatte der 16-Jährige erklärt, er hätte “schon länger Mordgedanken gehabt” und Plus-Minus-Listen angelegt, um abzuwägen, ob er diese umsetzen soll. Er habe “einfach wissen wollen, wie es ist”. Nach dem Tod der Siebenjährigen – der Jugendliche soll das Mädchen mit einem Küchenmesser im Badezimmer seiner Wohnung erstochen haben – sei “das Bedürfnis weg gewesen”.

Es sei ihm “um Erkenntnis gegangen”. Er hätte “Allwissenheit” erwerben wollen. Mittlerweile kämen ihm allerdings “Bilder in den Kopf”, zitiert Hofmann den 16-Jährigen: “Es ist widerwärtig, […] mir ist übel davon.”

Der psychische Zustand des 16-Jährigen dürfte sich in jüngster Vergangenheit verschlechtert haben. Ende August verübte er in einem Klinikum, wo er damals aufgenommen war, einen Selbstmordversuch mit mehreren verknoteten T-Shirts. Dieser konnte unterbunden werden, da der Raum videoüberwacht wurde. Seinen eigenen Angaben zufolge sollen den Burschen “laufend” Selbstmordgedanken begleiten. Er fühlt sich aber auch von “Furcht einflößenden Gestalten” verfolgt, die ihm “das Gesicht zerreißen wollen”. Einer Psychiaterin, die ihn Anfang September in Augenschein nahm, erklärte er außerdem, er sei ein Delfin und könne ihre Gedanken lesen.

Der psychiatrische Sachverständige deutet diese Entwicklung als Anzeichen einer beginnenden Schizophrenie. Hofmann betont jedoch, der Bursch hätte bei sämtlichen von ihm durchgeführten Untersuchungen keine Halluzinationen und keine inneren Stimmen erwähnt, die ihm etwas befohlen hätten.

(APA/Red)

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