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Sicherheitsmaßnahmen zum Bush-Besuch

Am 20. und 21.06.2006 wird der Präsident der USA, George W. Bush, neben weiteren hochrangigen Repräsentanten der USA und der EU am EU-USA Gipfel in Wien teilnehmen.

Um die Sicherheit des Präsidenten und der Delegationen zu gewährleisten sind verkehrs- und sicherheitspolizeiliche Maßnahmen notwendig. So werden entlang der Fahrtrouten Halteverbotszonen und im Umfeld der Unterkunft bzw. des Konferenzortes Platzverbote verordnet.

VERORDNUNG
der Bundespolizeidirektion Wien
vom 21.06.2006

Aufgrund § 36 Abs. 1 des SPG, BGBl. Nr. 566/1991, wird verordnet:

§ 1 Aufgrund des Besuches des amerikanischen Präsidenten ist anzunehmen, dass eine allgemeine Gefahr für Leben oder Gesundheit mehrerer Menschen und für Eigentum im großen Ausmaß in dem aus beiliegendem Ausschnitt aus dem Bezirksplan für den 1. Wiener Gemeindebezirk in roter Farbe gekennzeichneten und auch zum Teil mit Tretgittern gesicherten Bereich in Wien 1. entstehen wird.

Dieser Plan ist Bestandteil dieser Verordnung. Der im Plan gekennzeichnete Bereich wird im folgenden genau bezeichnet und handelt es sich um folgende Örtlichkeit:

  • Volksgarteneinfriedung Dr. Karl Lueger Ring entlang der Zaunfront bis zur Löwelstraße zu Gebäudegrenze Löwelstraße gegü. ONR. 10 .
  • Fahrbahn der Löwelstrasse an der gedachten Verlängerung der Zaunfront.
  • Hausfront Löwelstraße ONr. 10, 8 u. 6.
  • Hausfront Metastasiogasse ONr. 4 und 2.
  • Überquerung der Fahrbahn der Metastasiogasse vor dem Minoritenplatz zur Hausecke Metastasiogasse 1.
  • Hausfront Minoritenplatz ONr. 2 und 1 bis zur Kreuzung Bruno Kreisky Gasse.
  • Gedachte Verlängerung der Hausfront zur Bruno Kreisky Gasse ( BMI )
  • Hausfront des BMI entlang der Bruno Kreisky Gasse bis zur Schauflergasse
  • Hausfront Schauflergasse ONr. 6, 4, 2, bis zur Kreuzung Herrengasse.
  • Hausfront Herrengasse ONr.: 1-3, 5.
  • Überquerung der Fahrbahn der Herrengasse zur ONr. 6, 2 -4.
  • Hausfront Herrengasse 6, 2 – 4 bis zur Kreuzung Michaelaplatz ONr. 3.
  • Hausfront Kohlmarkt ONr. 18 , 16 .
  • Überquerung des Kohlmarkt zur ONr. 11.
  • Hausfront Kohlmarkt 11 bis zur Ecke Reitschulgasse.
  • Hausfront der Reitschulgasse ONr. 4 bis zur Kreuzung Habsburgergasse.
  • Hausfront der Habsburgergasse ONr. 14,
  • Überquerung der Fahrbahn der Habsburgergasse ONr. 14 Höhe Stallburggasse zur Hausfront Habsburgergasse ONr. 11.
  • Hausfront der Habsburgergasse ONr. 11 zur Kreuzung mit der Reitschulgasse.
  • Unterführung in der Reitschulgasse ONr. 2 ( Stallungen der Hofreitschule ) bis zur Kreuzung mit der Bräunerstrasse.
  • Hausfront Bräunerstrasse ONr. 14.
  • Überquerung der Fahrbahn der Bräunerstrasse zur ONr. 13.
  • Hausfront der Bräunerstrasse ONr. 13 bis zur Kreuzung mit dem Josefsplatz.
  • Haufront des Josefsplatzes ONr. 5 bis zur Kreuzung mit der Dorotheergasse .
  • Hausfront Dorotheergasse ONr. 24, 22 .
  • Überquerung der Fahrbahn der Dorotheergasse zur Hausfront ONr. 19.
  • Hausfront Dorotheergasse ONr. 19 bis zur Kreuzung mit der Augustinerstrasse
  • Fahrbahnrand entlang Augustinerstrasse ONr. 12, 10 bis zur Kreuzung mit dem Lobkowitzplatz ONr. 2.
  • Überquerung der Fahrbahn der Augustinerstrasse zur Augustinerstrasse ONr. 3 Gehsteigkante – Seite der Albertina – Fahrbahn ist außerhalb des Sperrkreises.
  • Gehsteigkante Augustinerstrasse ONr. 3, 1, bis zum Albertinaplatz, Schwenk zur
  • Hausfront Albertinaplatz bis zur Hanuschgasse .
  • Hausfront der Hanuschgasse, Seite der Augustinerbastei, bis zur Kreuzung mit der Göthegasse.
  • Überquerung der Hanuschgasse zur Zaunfront Göthegasse.
  • Zaunfront der Göthegasse entlang des Burggartens gegenüber ONr. 1.
  • Zaunfont des Opernringes entlang des Burggartens bis zur Zaunfont des Burgringes.
  • Zaunfront entlang des Burgringes – Abgrenzung zum Heldenplatz bis zu einem
  • Durchgangstor zum Heldenplatz weiter
  • Zaunfront entlang des Burgrings weiters rechts bis zum
  • Burgtor – Fahrbahn entlang des Burgtores.
  • Zaunfront entlang des Burgrings bis zu einem
  • Durchgangstor zum Heldenplatz „ Bellariator „ Höhe der „Böhmstrasse“ – Privatstrasse.
  • Zaunfront entlang des Dr. Karl Renner Ring übergehend zu Dr. Karl Lueger Ring.
  • Volksgarteneinfriedung Dr. Karl Lueger Ring ( vor der Fahrbahn Burgtheater ).

    § 2 Das Betreten des im § 1 bezeichneten Ortes ohne berechtigt zu sein und der Aufenthalt in ihm wird daher am 21.06.2006 ab 07.00 Uhr verboten.

    § 3 Berechtigt im Sinne des § 2 sind die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Angehörige des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und anderen Bedienstete des Magistrates der Stadt Wien, Anrainer, Personen, die mit dem Besuch in direktem oder indirektem Zusammenhang stehen, sowie akkreditierte Medienvertreter.

    § 4 Die Nichtbefolgung des Verbotes nach § 1 stellt eine Verwaltungsübertretung nach § 84 Abs. 1 Zif. 1 SPG dar und wird mit Geldstrafe bis zu € 360,00, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Wochen, bestraft.

    § 5 Diese Verordnung tritt am 21.06.2006 um 07.00 Uhr in Kraft.

    Stadtplan: So können Sie der Sicherheitszone ausweichen

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