Shoppen in anderen EU-Staaten soll leichter werden
Demnach sollen Verbraucher die europäische Rechtsgrundlage bei einer Bestellung im Ausland optional anstelle nationaler Regelungen wählen können. “Wenn die Unternehmen grenzüberschreitend verkaufen wollen, können sie dies auf der Basis eines EU-Regelwerks tun”, erläuterte Reding. “Das spart Kosten und bringt Rechtssicherheit.” Besonders der Online-Handel solle dadurch erleichtert werden.
24 Prozent Sparpotenzial
Die EU-Politikerin betonte in der “NOZ”, die neue Verordnung solle die nationalen Vorschriften nicht ersetzen, sondern als Alternative neben die Rechtsordnungen der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union treten. Das neue Kaufrecht, dem jüngst der Rechtsausschuss des EU-Parlaments den Weg geebnet habe, enthalte “alle wesentlichen Regeln” für einen Vertrag. Dazu gehörten auch vorvertragliche Informationspflichten oder Widerrufsrechte. Nur neun Prozent der Konsumenten würden bisher Waren im EU-Ausland erwerben. Dabei könnten sie für identische Produkte bis zu 24 Prozent sparen.