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Sexueller Übergriff in Hinterhof: 30-jähriger soll Frau (57) vergewaltigt haben

Der Prozess am Mittwoch musste vertagt werden.
Der Prozess am Mittwoch musste vertagt werden. ©Neumayr
Mit schweren Vorwürfen ist ein 30-Jähriger bei einem Prozess am Mittwoch in Salzburg konfrontiert worden. Der Mann soll in der Nacht auf 23. Dezember 2015 eine Frau (57) in einem Hinterhof in der Stadt Salzburg vergewaltigt haben. Zudem hat er laut Anklage das Opfer und eine weitere Frau beraubt und einen Einbruchsdiebstahl begangen. Der Mann bestritt die Taten.

Laut Staatsanwältin Barbara Fischer lernte der Angeklagte die 57-Jährige am 22. Dezember in einem Tanzlokal in der Nähe des Hauptbahnhofes kennen. Die beiden sollen sich in dem Lokal geküsst haben. Als die Frau auf die Toilette ging, sei ihr der Mann laut Fischer gefolgt und habe sie an der Brust und am Gesäß unsittlich berührt. Die Frau habe dem Mann energisch zu verstehen gegeben, dass sie diese Berührungen nicht wolle.

Vergewaltigung im Hinterhof

Als die Frau das Lokal zur Sperrstunde um etwa vier Uhr verließ, sei ihr der Algerier gefolgt, schilderte die Staatsanwältin. Auf einem Parkplatz in einem Hinterhof habe er die 57-Jährige gegen einen Anhänger gedrückt und vergewaltigt. Das Opfer habe verzweifelt versucht, sich zu wehren. Schließlich habe sich die Frau losreißen können. “Als sie Richtung Hauptbahnhof ging, entriss er ihr die Handtasche, in der sich auch ihr Mobiltelefon und ihre Geldtasche befanden.” Die Frau sei gestürzt und habe sich am Knie verletzt.

Beschuldigter soll Diebstähle begangen haben

Gegen sieben Uhr in der Früh habe der Beschuldigte dann einer Passantin (37), die am Josef-Mayburger-Kai auf dem Weg zu ihrem Arbeitsplatz gewesen sei, eine Plastiktasche mit Gegenständen im Wert von rund 30 Euro entrissen, so Fischer. Und bereits am 14. November 2015 habe er mit einem Komplizen bei einem Einbruch in ein Friseurgeschäft 300 Euro gestohlen, so die Staatsanwältin.

Opfer wollen Verdächtigen erkannt haben

Die betroffenen Frauen gaben eine Personenbeschreibung ab, die auf den Algerier hindeutete. Die Polizei griff den Verdächtigen wenige Stunden später in einer Flüchtlingsunterkunft in der Stadt auf. Ermittlungen ergaben, dass der Mann die Nacht offenbar nicht im Quartier verbracht hatte. Sie nahmen ihn fest und führten eine Gegenüberstellung durch. Beide Frauen erkannten den 30-Jährigen als Täter wieder. Ein DNA-Gutachten wies auf einen Geschlechtsverkehr des Mannes mit der 57-Jährigen hin.

Angeklagter beteuert Unschuld

Der Beschuldigte beteuerte gegenüber dem Vorsitzenden des Schöffensenates am Landesgericht Salzburg, Richter Roland Finster, dass der Geschlechtsverkehr im Freien einvernehmlich erfolgt sei. Nachdem sie in dem Lokal lange miteinander gesprochen hätten und später gemeinsam auf die Straße gegangen seien, habe ihn die Frau “Machen wir Sex” gefragt, erklärte der Angeklagte. “Ich sagte ‘Ja'”. Er sei damals betrunken gewesen, habe aber weder Gewalt angewandt noch sei die Frau gestürzt.

Prozess vertagt: Zeugin nicht erschienen

Der Verteidiger des Asylwerbers, Sebastian Boecker, erklärte, die beiden hätten sich in dem Lokal einvernehmlich geküsst und auch der Geschlechtsverkehr sei einvernehmlich gewesen. “Er bestreitet den Raub.” An dem Henkel der Tasche seien auch keine DNA-Spuren des Mannes festgestellt worden. Einzig zu dem Einbruchsdiebstahl zeigte sich der Beschuldigte geständig. Opferanwalt Stefan Rieder forderte für die 57-Jährige, die seinen Angaben zufolge neben der Knieverletzung auch psychische Folgen aus der Vergewaltigung davontrug, ein Teilschmerzensgeld von insgesamt rund 6.000 Euro, für die zweite Frau 1.230 Euro. Der Prozess wurde zu Mittag auf unbestimmte Zeit vertagt. Der Grund: Eine Zeugin ist nicht erschienen, zudem soll noch jener Dolmetscher befragt werden, der die Angaben des Beschuldigten bei der Einvernahme vor der Polizei und der Haftrichterin übersetzt hat. Der 30-Jährige ist der Ansicht, dass seine Angaben damals nicht richtig übersetzt wurden.

(APA)

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