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Flachgauer soll 11-jährige Cousine misbraucht haben: Prozess vertagt

Das Opfer war damals erst 14 Jahre alt.
Das Opfer war damals erst 14 Jahre alt. ©Bilderbox/Symbolbild
Die Verhandlung ist am späten Nachmittag zur Einholung eines aussagepsychologischen Gutachtens über die Glaubwürdigkeit der beiden mutmaßlichen Opfer vertagt worden. Den Beweisantrag haben sowohl Staatsanwältin Barbara Feichtinger als auch Verteidiger Kurt Jelinek eingebracht.

Die Vorsitzende des Schöffensenates, Richterin Christina Rott, vertagte den Prozess auf unbestimmte Zeit. Das Mädchen aus Oberösterreich soll von dem Angeklagten im Jahr 2008 einmal sexuell schwer missbraucht worden sein, sie war damals erst neun Jahre alt. Der Angeklagte bestreitet auch diesen Vorwurf.

Prozess sieben Jahre danach

Mit dem Thema sexueller Missbrauch unter Jugendlichen hat sich am Dienstag ein Schöffensenat am Salzburger Landesgericht befasst. Ein mittlerweile 23-jähriger Bursch aus dem Flachgau soll im Alter von 14 bis 16 Jahren seine Cousine von ihrem elften bis zum dreizehnten Lebensjahr mehrmals sexuell missbraucht, vergewaltigt und ihr auch Schläge ins Gesicht verpasst haben. Das Mädchen hat eine posttraumatische Belastungsstörung erlitten. Der Angeklagte beteuert seine Unschuld.

Sexueller Missbrauch schon mit elf Jahren

Die Staatsanwaltschaft schränkte den Tatzeitraum auf 2002 bis 2004 ein, weil der Beschuldigte da bereits strafmündig war. Er soll seine Verwandte aber schon als Elfjähriger, als das Mädchen erst neun Jahre alt war, sexuell missbraucht haben. Allerdings war er zu diesem Zeitpunkt noch nicht strafmündig, darum scheint dieses mutmaßliche Vergehen nicht in der Anklage auf.

“Nicht schuldig”

“Er ist nicht schuldig. Im Hintergrund stehen Familienstreitigkeiten”, sagte sein Verteidiger Kurt Jelinek. Der Teenager soll der Anklage zufolge auch noch ein weiteres unmündiges Mädchen im angrenzenden Oberösterreich ein Mal sexuell schwer missbraucht haben. Ob heute ein Urteil ergeht, steht noch nicht fest. Die Öffentlichkeit wurde von dem Prozess ausgeschlossen

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