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Sexueller Missbrauch: Drei Jahre unbedingte Haft

Ein 55-jähriger Wiener ist am Donnerstag im Straflandesgericht wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden.

Er hatte im April 2007 die 19 Jahre alte Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin mit reichlich Alkohol und Cannabis betäubt und sich an ihr vergangen. Das besonders Tragische an dem Fall: Das Opfer war schon als Kind vom leiblichen Vater sexuell missbraucht worden.

Dem Gutachten der psychiatrischen Sachverständigen Sigrun Rossmanith zufolge handelt es sich bei der 19-Jährigen um eine “hochgradig traumatisierte” Person: Sie hat demnach bis zum heutigen Tag ihre Kindheitserlebnisse nicht verarbeitet, obwohl sie sich nicht weniger als viermal längeren psychotherapeutischen Behandlungen unterzogen hat.

Noch in ihrer Kindheit habe sich die Patientin mit Sirup oder Fruchtsäften übergossen, um Bienen und Wespen anzulocken, berichtete Rossmanith. Das sei Ausdruck einer Persönlichkeitsentwicklungsstörung – vermutlich ausgelöst durch die väterlichen sexuellen Übergriffe. Zudem sei das Mädchen einer “brutal vorgehenden Großmutter” ausgesetzt gewesen.

Im Vorjahr verbrachte die 19-Jährige mit ihrer Schwester und einer Freundin einen gemütlichen Abend. Weil es dann schon sehr spät war und sie kein Geld für ein Taxi ausgeben wollte, entschloss sie sich, zehn Minuten zu Fuß zum neuen Lebensgefährten ihrer Mutter zu gehen und bei diesem zu übernachten.

Ihrer Schilderung zufolge setzte ihr der 55-Jährige in seiner Wohnung in Wien-Favoriten reichlich Alkohol vor und gab ihr eine Wasserpfeife zum “Einrauchen”. Am Ende sei sie bewegungsunfähig gewesen und habe sich praktisch nicht mehr rühren können, als sie bemerkte, dass der Mann ihr die Hose auszuziehen begann und dann zudringlich wurde.

Wenige Tage später vertraute sich die 19-Jährige ihrer Schwester an. Deren Freund riet zu einer Anzeige. Der 55-Jährige, der im übrigen wusste, was der jungen Frau in der Kindheit widerfahren war, schwor zunächst Stein und Bein, es habe keinerlei sexuellen Kontakt gegeben.

Nach Einholung eines DNA-Gutachtens stellte sich jedoch heraus, dass ein solcher zweifellos stattgefunden hatte. Vor Gericht behauptete der Angeklagte nun, man sei einvernehmlich intim geworden. Das habe er bisher verschwiegen, “weil ich nicht wollte, dass es die Mutter erfährt”.

Auf die Frage von Richter Roland Weber, ob es ihm denn nicht seltsam vorgekommen sei, mit einer umso viel jüngeren Frau zu schlafen, meinte der Angeklagte lapidar: “Jetzt schon.”

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der 55-Jährige erbat Bedenkzeit.

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