Pikant: Der Werberat rügt nur dann öffentlich, wenn ein Unternehmen der Beanstandung eines Werbemotivs durch das Gremium nicht folgen will. Meistens haben die Firmen Angst um ihren Ruf und scheuen eine offene Debatte.
Der Spirituosen-Händler G-Spirits wirbt auf seiner Homepage mit oberkörperfreien Frauen, die sich die Getränke über ihre nackte Haut gießen. Dahinter versteckt sich die Vermarktungsidee, dass die Abfüllung der Produkte über die Busen der Frauen erfolge.
Diese Form der Werbung ist demütigend
Das Gremium ist jedoch der Meinung, dass dieser ausgedachte Produktbezug nicht ausreiche, um eine Werbung mit fast nackten Damen zu begründen. Der Werberat empfindet diese Form von Werbung als demütigend und herabwürdigend – die Darstellung der weiblichen Modelle reduziere Frauen auf ihre rein sexuelle Funktion.
Werbespruch in Verbindung mit der Abbildung doppeldeutig
Des Weiteren verstößt die Produktpropaganda auch gegen die Verhaltensregeln des Werberats über die kommerzielle Kommunikation für alkoholhaltige Getränke. So sei der Werbespruch des Unternehmens „Explore the taste, feel the touch“ doppeldeutig: Im Zusammenhang mit einer Frau, die sich Alkohol über den nackten Körper schüttet, könnte der Eindruck entstehen, dass der sexuelle Erfolg gefördert werden würde, wenn man das Getränk konsumiert.
G-Spirits-Spot
Küchenmöbel in Kombination mti einer kopflosen Frau erniedrigend
Auch das Handelsunternehmen Küche direct Leipzig wurde vom Deutschen Werberat gerügt: Auf den Firmenautos wird mit dem nackten Rumpf einer Frau für das Angebot geworben. Dabei verdeckt sie ihre Brüste mit den Händen – der Text dazu: „ …wir halten uns recht bedeckt!“ Diese Form der Werbung sei laut Werberat Blickfangpropaganda und als sexistisch und damit frauendiskriminierend zu bewerten. Zudem sei es erniedrigend, Küchenmöbel in Kombination mit einer nackten, kopflosen Frau zu zeigen.