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Sex-Hotline-Chefin verurteilt

In Inseraten versprach sie Gratis-Sex. Anstatt einer Gespielin bekamen die Kunden nur eine dicke Telefonrechnung. Am Donnerstag fand der Prozess in Feldkirch statt.

„Ruf an! Hausfrauen aus dem Ländle suchen gratis schnellen Sex“. Mit Kontaktanzeigen wie diesen hat eine 39-jährige Dornbirnerin in den vergangenen Jahren ihren Lebensunterhalt verdient.

Am Donnerstag stand die Blondine in Feldkirch vor dem Richter. „Ich telefoniere“, sagt die Schlanke mit dem kurzen schwarzen Rock selbstbewusst, als sie nach ihrem Beruf gefragt wird.

Staatsanwalt Walter Kohler spricht von einem Schaden in Millionenhöhe. Er wirft der Dame in Pumps schweren Betrug vor. „Der versprochene Gratis-Sex hat nie stattgefunden. Sie haben Dienste vorgetäuscht, die nie eingelöst worden sind. Neun Anrufer haben inzwischen Anzeige gegen Sie erstattet“, so der Staatsanwalt.

Die Angeklagte und ihre Sexhotline-Mitarbeiterinnen hatten Anrufer aus dem In- und Ausland dazu bewegt, bei einer teuren Mehrwertnummer anzurufen. Statt kostenlosem Sex gab es nur endlose Vertröstungen: „Heute geht es nicht mit dem Treffen. Ruf doch morgen noch einmal an.“ 1000 Euro zahlten die liebeshungrigen Kunden mitunter für ein einziges Gespräch.

Verteidiger Martin Mennel wehrt sich gegen den Vorwurf des Betrugs. „Kein vernünftiger Mensch glaubt an diese Gratis-Sex-Versprechungen. Das ist absurd und kann deswegen auch kein Betrug sein“. Die Männer, die tatsächlich anrufen und sich kostenlose Dienste erhoffen, seien arm dran. „Die glauben dann wohl auch alles, was in der Werbung steht“.

Nachvollziehen kann der Anwalt die Wut der Anrufer auf die Dame allerdings: „Wenn die Geilheit nachlässt, kommt die hohe Telefonrechnung. Das ist für manche natürlich enttäuschend“, so der Jurist.

Die Anrufer seien jedoch nicht getäuscht worden. In den Gesprächen wäre klar formuliert gewesen, dass die Kontakte keinesfalls kostenfrei seien.

„Außerdem wurde nicht explizit gesagt, dass ein Treffen mit den Frauen auch wirklich stattfindet. Mit Sex kann genau so gut Telefonsex gemeint sein“, erklärt der Verteidiger.

Die 39-Jährige verweist darauf, dass sie alle Schäden gleich wieder gut gemacht habe. Die Anrufer, die aufgrund der Inserate tatsächlich an eine „Sexhungrige in Sibgratsfäll“ geglaubt und mit einer Anzeige gedroht hätten, habe sie bereits finanziell entschädigt.

In der Verhandlung ging es nicht nur um erotische Gespräche. Auch Begleitdienste hatte die Blondine in ihrem Repertoire. „Während der Festspiele und im Fasching gab es immer besonders viele Anfragen“, plaudert die Langbeinige aus dem Nähkästchen.

Auch Laiendarsteller für einen Pornostreifen habe sie über ihre eindeutigen Kontaktanzeigen gesucht.

Ihr Erotikfilm-Budget dürfte in Zukunft wohl knapper ausfallen: Richter Peter Mück verurteilte die Dornbirnerin wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro und zu vier Monaten bedingter Haft. Das Urteil ist rechtskräftig.

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