Sozial-Vizebürgermeisterin Anja Hagenauer (SPÖ): „Wir haben hier überhaupt nichts zu verbergen! Ganz im Gegenteil sehe ich die Berichte als Chance, Fehler zu vermeiden und Entwicklungspotenziale frühzeitig zu erkennen.“
Jährliche Kontrollen zur Qualitätssicherung
Die fünf städtischen Seniorenwohnhäuser unterliegen laut Salzburger Pflegegesetz (§ 33 Abs. 1) der behördlichen Aufsicht durch das Land. Dessen Kontrollen zur Qualitätssicherung im Pflegebereich finden unangemeldet mindestens einmal pro Jahr statt. Geprüft werden Mindeststandards anhand eines vorgegebenen Kriterien-Katalogs. Ein Team von Aufsichtsorganen beobachtet dabei Mitarbeiter bei der Arbeit, spricht mit den Bewohnern und nimmt Unterlagen unter die Lupe, darunter Pflegedokumentationen, Dienstpläne, Aufzeichnungen über Medikamentengaben und anderes mehr.
Verpflichtende Maßnahmen bei Gesetzesverletzungen
Das Land schreibt bei Gesetzesverletzungen verpflichtende Maßnahmen vor bzw. gibt Empfehlungen ab. „Heuer hatten wir eine verpflichtende Beanstandung. Da hat im Seniorenwohnhaus Hellbrunn, laut Bericht einer Bewohnerin, eine Pflegehilfe nach Anweisung einer Diplompflegekraft eine Infusionsnadel entfernt. Das ging bis dato natürlich nicht“, sagt Ernst Hörzing, Leiter der Senioreneinrichtungen der Stadt Salzburg. Mittlerweile gab es dazu jedoch eine Gesetzesänderung.
Empfehlungen umgehend geprüft
Für die einzelnen Bereiche in den Seniorenwohnhäusern gab es zwischen zehn und 25 Empfehlungen der Landesaufsicht. „Das reicht beispielsweise von zu früh oder zu laut serviertem Essen über sichtbar angebrachte Harnbeutel, abgelaufene Reservemedikamente oder Ungereimtheiten in den Pflegedokumentationen bis hin zu empfohlenen Fortbildungsmaßnahmen etwa für Schmerzbeauftragte oder Palliativpflege“, weiß der zentrale Pflegedienstleiter Christoph Baumgärtner. „Wir prüfen das alles umgehend nach und setzen entsprechende Maßnahmen. Im Haus Nonntal läuft bereits ein Pilotprojekt zur Palliativ- und Hospizversorgung. Wenn die Ergebnisse positiv sind, ist eine Ausweitung auf alle Einrichtungen der Stadt geplant. Außerdem wollen wir die Pflegedokumentation auf ein neues System umstellen, das den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehr Zeit für ihre Betreuungstätigkeit lässt.“
Lob für städtische Einrichtungen
Neben dem Verbesserungsbedarf gibt die Landesaufsicht aber auch allgemeine Eindrücke zu den städtischen Seniorenwohnhäusern wider. Einige Beispiele: Im Nonntal seien die Bewohner zufrieden. Es gebe umfangreiche biografische Erhebungen für individuelle Betreuung. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit sei sehr gut, der Umgang herzlich und respektvoll. Ähnliches gelte für das Haus Bolaring in Taxham. Dort seien zudem das Ernährungs-Monitoring und die Schmerzerfassung lobend hervorzuheben. Im SWH Hellbrunn würden die Dienstzeiten an die Bedürfnisse der Senioren angepasst. Das neue Hausgemeinschafts-Modell sei ein innovatives Konzept in Richtung Bewohner-Orientierung. Es gebe Pflegevisiten und Pflege-Assessments.