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Haftverhandlung von Peter Seisenbacher wohl am Donnerstag

Der Auslieferung Seisenbachers steht nichts mehr im Weg.
Der Auslieferung Seisenbachers steht nichts mehr im Weg. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Ob der in Kiew festgenommene Ex-Judoka Seisenbacher in der Ukraine in Auslieferungshaft genommen wird, entscheidet sich am Donnerstag. Einer Auslieferung nach Österreich steht nichts mehr im Weg.
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Die entsprechenden Modalitäten für die Auslieferung Seisenbachers sind im Europäischen Auslieferungsübereinkommen geregelt, dem auch die Ukraine beigetreten ist. “Die Zusammenarbeit mit den Justizbehörden der Ukraine ist gut. Die Abwicklung vergleichbarer Fälle erfolgt in der Regel unkompliziert”, hieß es dazu am Mittwoch aus dem Justizministerium in Wien.

Ein Haftantrag der ukrainischen Generalstaatsanwaltschaft sei bisher noch nicht beim zuständigen Bezirksgericht Kiew-Petschersk eingelangt, so eine Sprecherin der ukrainischen Gerichtsverwaltung Mittwochmittag gegenüber der APA. Die Haftfrage muss innerhalb einer Frist von 48 Stunden geklärt werden. Laut der ukrainischen Strafprozessordnung können in Auslieferungsfällen zunächst bis zu 40 Tagen Haft verhängt werden.

Justiz beantragte Auslieferung von Seisenbacher

Der Auslieferung Seisenbachers steht grundsätzlich nichts im Weg

Die Ukraine bewilligt die Auslieferung ausländischer, zur Strafverfolgung ausgeschriebener Verdächtiger dann, wenn ihnen vom ersuchenden Staat strafbare Handlungen vorgeworfen werden, die mit mehr als einem Jahr Haft oder “schwerer Strafe” bedroht sind. Das trifft auf den unter mehrfachen Kindesmissbrauchs-Verdacht geratenen Seisenbacher zu. Für schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen sieht das österreichische Strafgesetzbuch einen Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren vor.

Momentan kein Auslieferungshindernis im Fall Seisenbacher

Ein weiteres Auslieferungshindernis wäre gegeben, wenn – wie es in einem Vorbehalt der Ukraine zum Auslieferungsübereinkommen heißt – die betreffende Person “im Hinblick auf ihren Gesundheitszustand nicht ohne Schaden für ihre Gesundheit ausgeliefert werden kann”. Hinweise auf eine Erkrankung oder schwerwiegende Beeinträchtigung des 57-jährigen Ex-Sportlers liegen derzeit nicht vor.

Zeitpunkt der Auslieferung Seisenbachers an Österreich ist noch unbekannt

Wie viel Zeit verstreichen wird, bis seitens der ukrainischen Behörden eine Entscheidung über das Wiener Auslieferungsersuchen vorliegt, ist unklar. “Die Dauer bis zur tatsächlichen Übergabe kann nicht abgeschätzt werden, zumal diese maßgeblich davon abhängt, ob die auszuliefernde Person mit rechtlichen Mitteln gegen die Auslieferung vorgeht oder dieser zustimmt”, erklärt Rudolf Jocher, amtierender Ressort-Mediensprecher im Justizministerium, auf Anfrage der APA.

Zielfahnder an Festnahme von geflohenem Seisenbacher beteiligt

Maßgeblich für die Festnahme des seit über sieben Monaten von der Wiener Justiz gesuchten Ex-Judokas Peter Seisenbacher waren Zielfahnder des Bundeskriminalamts (BK) und zwei Verbindungsbeamte des Innenministeriums in Tiflis und Kiew. Die fünfköpfige Spezialeinheit heftet sich seit 2003 auf die Fersen von flüchtigen Verdächtigen oder Straftätern. Seither konnten von den Zielfahndern 207 Personen geschnappt werden, davon 16 im vergangenen Jahr, berichtete BK-Sprecherin Silvia Kahn. In Kooperation mit den georgischen und ukrainischen Sicherheitsbehörden konnte der untergetauchte Judo-Doppelolympiasieger letztlich aufgespürt werden.

APA/Red.

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