Der Mann hatte am 19. April 2004 um 21.50 Uhr den Notruf 122 gewählt und einen Zimmerbrand gemeldet. Als die Florianijünger mit fünf Fahrzeugen und 24 Mann anrückten, gestand ihnen der vor seinem Wohnhaus wartende Mann, es gebe gar keinen Brand. Er habe sich ausgesperrt und könne sich keinen Schlüsseldienst leisten. Man möge doch so gut sein und ihm die Wohnungstür öffnen.
Die Feuerwehr konnte über so viel Frechheit naturgemäß nicht lachen. Der Scherzbold wurde nach dem Notzeichengesetz angezeigt:
Wer durch eine falsche Notmeldung Feuerwehr, Rettung und ähnliche Einrichtungen in Anspruch nimmt, muss mit einer Gerichtsverhandlung und einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten bzw. einer Geldbuße von bis zu 360 Tagessätzen rechnen.
Der Übeltäter zog es vor, seiner Verhandlung fernzubleiben. Das Gericht fällte daher ein Abwesenheitsurteil und betonte: So geht es nicht! Derartigen Aktionen muss ein Riegel vorgeschoben werden.