AA

Sechs Jahre Haft nach Missbrauch von Volksschülerin

Im Wiener Straflandesgericht musste sich am Dienstag jener 27-Jährige vor einem Schöffensenat verantworten, der im September 2007 in der Volksschule Kindermanngasse in Wien-Hernals eine Sechsjährige missbraucht hat. Das Urteil - 6 Jahre - ist nicht rechtskräftig.

Der 27-Jährige Mann, der am 13. September 2007 auf der Toilette der Volksschule Kindermanngasse in Wien-Hernals ein sechsjähriges Mädchen zum Oralverkehr gezwungen hatte, ist am Dienstag im Straflandesgericht wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Bereits am 18. Oktober 2004 hatte er in der Volksschule Grundsteingasse in Wien-Ottakring auf ganz ähnliche Art und Weise eine damals Siebenjährige überfallen.

Der Schöffensenat (Vorsitz: Andreas Böhm) leistete auch dem Antrag von Staatsanwalt Ewald Stani Folge und wies den Angeklagten in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ein. Das hat zur Folge, dass er nach Verbüßung seiner Strafe weiter unbefristet angehalten werden kann, bis ihn ein Psychiater als nicht mehr gefährlich einstuft. Die zwei Opfer des Kinderschänders bekamen vom Senat jeweils 2.500 Euro zugesprochen. Außerdem haftet der Mann für allfällige gesundheitliche Folgeschäden, sollten solche während der Pubertät oder danach auftreten.

Der 27-Jährige akzeptierte das Urteil. Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab. Der Richterspruch ist daher noch nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte weist neun Vorstrafen auf, allerdings ausschließlich wegen Einbruchsdiebstählen und Betrügereien. Zuletzt saß er in der Justizanstalt Hirtenberg eine 20-monatige Freiheitsstrafe ab. Um sich nach einer Wohnung und einem Job umsehen zu können, bekam er gegen Ende seiner Haftzeit einen sogenannten Entlassungsvollzug gewährt. Diese Gelegenheit nützte der Mann, um in der Volksschule über eine Sechsjährige herzufallen.

Kindermanngasse, 1170 Wien, Austria

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Sechs Jahre Haft nach Missbrauch von Volksschülerin
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen