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Sechs Bundesländer mit härteren Corona-Maßnahmen

Sechs Bundesländer in Österreich verschärften ihre Corona-Maßnahmen.
Sechs Bundesländer in Österreich verschärften ihre Corona-Maßnahmen. ©APA/MICHAEL GRUBER
Bereits sechs Bundesländer in Österreich haben auf Grund der hohen Zahl an Neuinfektionen ihre Corona-Maßnahmen verschärft. Bundesweit vorgegeben ist nur ein Mindestmaß an Vorschriften.
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Die Mehrheit der Bundesländer hat die vom Bund erlassenen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bereits individuell verschärft oder Verschärfungen angekündigt. Bundesweit vorgegeben ist ja nur ein Mindestmaß an Vorschriften, die einzuhalten sind. Mittlerweile haben sechs Länder eigenständig weitergehende Regeln etabliert. Zuletzt kündigten am Freitag Tirol, Oberösterreich und Kärnten Verschärfungen an.

Wien hat erstaunlich niedrige Corona-Zahlen für Millionenstadt

Schon längst eine eigene Linie, die mit für eine Millionenstadt erstaunlich niedrigen Infektionszahlen belohnt wird, fährt Wien. Zentral ist eine FFP2-Pflicht im gesamten Handel. Dazu gilt in der Nachtgastronomie 2G. Das heißt, man muss geimpft oder während der vergangenen sechs Monate genesen sein, um Clubs oder Discos betreten zu können. Grundsätzlich werden bei Über-Zwölfjährigen nur noch PCR-Tests akzeptiert. Außerdem sind diese nur 48 Stunden gültig.

Andere Bundesländer verschärften Maßnahmen ebenfalls

An die Regeln in der Bundeshauptstadt angelehnt sind die vergangenen Mittwoch präsentierten Vorschriften in der Steiermark, die allerdings erst ab 8. November gelten werden. In der Nachtgastronomie und bei Events mit mehr als 500 Personen greift dann die 2G-Regel. Das heißt, Teilnehmer müssen geimpft oder genesen sein. Dazu kommt eine FFP2-Maskenpflicht in Kundenbereichen, bei Kulturevents und bei religiösen Zusammenkünften. Beschäftigte und Besucher in Spitälern, Kuranstalten und Pflegeheimen unterliegen künftig einer PCR-Test-Pflicht, wenn sie nicht genesen oder geimpft sind. In Ordinationen gilt selbiges für das Personal. Die Gültigkeit bleibt bei 72 Stunden.

Schärfere Corona-Regeln auch in Oberösterreich

In Oberösterreich gilt seit diesem Freitag (29. Oktober) eine FFP2-Pflicht im gesamten Handel - ebenso in Kultureinrichtungen, in denen keine 3G-Regel gilt (etwa in Museen und Bibliotheken). In Kinos oder Theatern sowie bei körpernahen Dienstleistern besteht aber keine Maskenpflicht, hier muss man einen 3G-Nachweis vorlegen. Wie in der Steiermark tritt dann auch in Oberösterreich ab dem 8. November 2G in der Nachtgastronomie und bei Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen in Kraft - das wurde am Freitag wegen der stark steigenden Infektionszahlen beschlossen.

Tirol und Kärnten verschärften Corona-Maßnahmen am Freitag

Auch in Tirol wurde diesen Freitag eine 2G-Regel ab dem 8. November angekündigt, ebenfalls für die Nachtgastronomie und in Diskotheken sowie bei Veranstaltungen ab 500 Personen. Außerdem wird ab dann auch in Tirol eine generelle FFP2-Maskenpflicht im gesamten Handel sowie in Museen, Bibliotheken und Einkaufszentren eingeführt.

Und auch Kärnten entschied sich am Freitag, Maßnahmen wie in Tirol und Oberösterreich einzuführen. Die 2G-Regel in der Nachtgastronomie und bei Zusammenkünften ohne zugewiesene Sitzplätze ab 500 Personen gilt dort allerdings bereits am 4. November. Gleiches gilt für die FFP2-Pflicht im gesamten Handel sowie in Kultureinrichtungen, in denen die 3G-Regel nicht gilt.

FFP2-Pflicht im Bundesland Salzburg

Bereits etabliert ist diese FFP2-Pflicht (auch bei körpernahen Dienstleistern wie Friseuren) im Bundesland Salzburg. In Planung ist dort - wie in Wien -, die Antigen-Tests (die allerdings auch in der Bundeshauptstadt für 3G am Arbeitsplatz akzeptiert werden) durch die verlässlicheren PCR-Tests zu ersetzen.

Nur drei Bundesländer in Österreich ohne Sonderregeln

Abseits dieser Sonderregeln gibt es noch die Mindestregeln des Bundes, die überall sonst (Burgenland, Vorarlberg, Niederösterreich) gelten. Das heißt, FFP2-Maske ist im Handel nur dort zu tragen, wo tägliche Bedürfnisse gedeckt werden (etwa in Supermärkten und sonstigen Lebensmittelgeschäften sowie Apotheken und Drogerien). Im übrigen Handel muss die FFP2-Maske nur anlegen, wer nicht geimpft oder genesen ist. Bei Events ab 25 Personen gilt 3G, ebenso in der normalen Gastronomie und bei körpernahen Dienstleistungen. In der Nachtgastronomie ist ein PCR-Test Voraussetzung, wenn man hinein will.

Änderung der Corona-Regeln schon bald wieder möglich

Freilich könnten sich die Regeln schon bald wieder ändern. Denn wohl rund um dieses Wochenende werden bereits 300 Corona-Patienten auf Intensivstationen liegen (Stand Freitag: 280) - eine Woche nach Erreichen dieses Werts tritt Etappe zwei des Regierungsstufenplans in Kraft. Diese bedeutet nicht nur ein Aus für die Wohnzimmer-Tests sondern auch die österreichweite Einführung von 2G in der Nachtgastronomie und bei Events ab 500 Personen. Und für das Wochenende darauf rechnet Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) mit dem Erreichen von 400 Corona-Intensiv-Patienten, was das sofortige In-Kraft-Treten von Stufe 3 zur Folge hätte. Dann verliert in Bereichen mit 3G der Antigentest in ganz Österreich seine Gültigkeit. Zutritt hätten damit überall nur mehr Geimpfte, Genesene oder Personen mit aktuellem PCR-Test (2,5 G-Regel).

(APA/Red)

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