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Schwester erstochen: Afghane muss in Wien vor Gericht

Der Mann soll seine Schwester in der Puchsbaumgasse in Wien-Favoriten erstochen haben.
Der Mann soll seine Schwester in der Puchsbaumgasse in Wien-Favoriten erstochen haben. ©APA/HERBERT NEUBAUER
Der Prozess gegen einen Afghanen, der im September letzten Jahres seine Schwester ermordet haben soll, ist für den 22. August vor dem Wiener Schwurgericht angesetzt.
Schwester im Streit erstochen
Verdächtiger älter als vermutet
Prozess im August

Am 22. August hat sich der gebürtige Afghane vor einer Wiener Schwurgericht zu verantworten, der im vergangenen Herbst in der Puchsbaumgasse in Favoriten seine jüngere Schwester ermordet haben soll. Ihm drohen im Fall eines Schuldspruchs zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft – die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt zumindest 21 Jahre und drei Monate alt war.

Verdächtiger wohl über 18 Jahre alt

Die Anklagebehörde stützt sich dabei auf die Feststellungen des Gerichtsmediziners Christian Reiter und eines von diesem beigezogenen Anthropologen, die in ihrem Gutachten zum Schluss kommen, dass die Behauptung des Bruders, er wäre am 18. September 2017 erst 18 gewesen, nicht stimmen. Das Alter des Angeklagten spielt insofern eine wesentliche Rolle, als für junge Erwachsene – Personen im Alter zwischen 18 und 21 – das Jugendstrafrecht gilt, das für Mord maximal 15 Jahre Haft vorsieht.

Der – folgt man dem Gutachten – inzwischen 22-Jährige soll seiner jüngeren Schwester auf ihrem Weg zur Schule mit einem Kampfmesser aufgelauert haben. Laut Anklage fügte er ihr mit einem Kampfmesser mindestens 25 Stichverletzungen zu und tötete sie vorsätzlich, weil sie nicht zur Familie zurückkehren wollte. Zum Motiv heißt es in der Anklageschrift, die zumindest 17-Jährige, die sich als 14 ausgegeben hatte, hätte “nach Ansicht des Angeklagten die Familienehre befleckt”.

Mädchen in Krisenzentrum geflüchtet

Das Mädchen war erstmals im Juli 2017 in ein Krisenzentrum geflüchtet, nachdem es zu Hause wiederholt zu Handgreiflichkeiten gekommen sein soll. Ihr Vater und der ältere Bruder sollen sie immer wieder geschlagen haben. Die Schülerin dürfte sich gegen die elterlichen Vorgaben – sie durfte ohne Begleitung nicht außer Haus und musste Kopftuch tragen – aufgelehnt haben.

Sie ließ sich in weiterer Folge zunächst zu einer Rückkehr überreden, ehe sie sich vier Tage vor ihrem Tod erneut in ein Krisenzentrum begab. Den Betreuern erzählte sie, sie hätte Angst vor ihrer Familie. Ihr Vater wolle mit ihr nach Afghanistan fliegen, um sie “gegen ihren Willen zu verheiraten und sie dort alleine zurücklassen” (Anklageschrift). Als sie sich widersetzte, soll der Vater das Mädchen in der Wohnung gefesselt und eingesperrt haben.

Am Wiener Reumannplatz abgepasst

Der Tochter gelang es, sich zu befreien und das Weite zu suchen, ehe sie der ältere Bruder dann in der U-Bahn-Station Reumannplatz abpasste. Seinen Angaben zufolge wollte er sie überreden, wieder nach Hause zu kommen. Das habe sie abgelehnt.

Verteidiger Nikolaus Rast wird in der Verhandlung vor allem das Alter des Angeklagten thematisieren. Aufgrund der Reisepass-Daten des Afghanen und dessen verzögerter Reife meint Rast, sein Mandant wäre am 1. Jänner 1999 geboren. Das würde ihm den für Erwachsenen vorgesehenen Strafrahmen ersparen. Die Beurteilung des Alters und welcher Strafrahmen damit zum Tragen kommt, ist letzten Endes eine Frage der Beweiswürdigung und obliegt den Geschworenen.

Die Verhandlung wird Richter Stefan Apostol leiten. Der ursprünglich vorgesehene Richter musste krankheitsbedingt ersetzt werden. Der Prozess ist auf einen Tag anberaumt.

(APA/red)

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