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Schwerer Betrug: Anklage gegen Ex-Familienministerin Karmasin

Sophie Karmasin wird von der WKStA wegen schweren Betrugs angeklagt.
Sophie Karmasin wird von der WKStA wegen schweren Betrugs angeklagt. ©APA/GEORG HOCHMUTH (Symbolbild)
Beim Wiener Landesgericht hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine Anklage gegen Ex-Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) wegen schweren Betrugs eingebracht.

Das bestätigte Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Dienstagnachmittag der APA. Karmasin wird schwerer Betrug und Bestimmung zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen angelastet. Die 40 Seiten umfassende Anklageschrift ist noch nicht rechtskräftig.

Anklage gegen Sophie Karmasin wegen schweren Betrugs

Dabei geht es noch nicht um die mutmaßliche Inseraten- und ÖVP-Korruptionsaffäre um in der Mediengruppe "Österreich" geschaltete Inserate und Umfragen, die über das Finanzministerium abgerechnet und damit letztlich vom Steuerzahler beglichen worden sein sollen. Diesbezüglich sind die Ermittlungen der WKStA noch nicht abgeschlossen, von denen neben Karmasin unter anderem auch Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), dessen ehemalige engste politische Mitarbeiter, die Meinungsforscherin Sabine Beinschab, die Medien-Manager Wolfgang und Helmuth Fellner und nicht zuletzt die ÖVP selbst umfasst sind. Vorerst zur Anklage gebracht wurde der Vorwurf, Karmasin habe sich nach ihrem Ausscheiden aus der Politik für den Zeitraum 19. Dezember 2017 bis 22. Mai 2018 widerrechtlich Bezugsfortzahlungen in Höhe von insgesamt 78.589,95 Euro erschlichen, indem sie Bediensteten des Bundeskanzleramts verschwieg, "dass sie ihre selbstständige Tätigkeit mit dem Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Ministeramt nahtlos fortsetzte, sie bereits Aufträge im Rahmen ihrer selbstständigen Tätigkeit für das erste Halbjahr 2018 fixiert hatte, sie in der Zeit der Bezugsfortzahlung geldwerte Ansprüche in beträchtlichem Ausmaß erwerben würde und am 6. Februar 2018 gegenüber den für die Prüfung ihren Antrags zuständigen Mitarbeitern im Bundeskanzleramt tatsachenwidrig mitteilte, sie 'werde nichts verdienen'" (Anklageschrift).

Karmasin verdiente Geld mit drei Studien für das Sportministerium

Geld verdiente Ex-Ministerin Karmasin unter anderem mit drei Studien für das Sportministerium, für die sie den Zuschlag erhielt, indem sie laut Anklage zwei Mitbewerberinnen - darunter ihre frühere Mitarbeiterin Sabine Beinschab - dazu brachte, "von ihr inhaltlich vorgegebene und mit ihr vorab inhaltlich abgesprochene Angebote an die Auftraggeber zu übermitteln, um sicherzustellen, dass die ihr zuzurechnende Karmasin Research & Identity GmbH die Aufträge bekommen würde". Beinschab und die zweite Konkurrentin - gegen beide laufen diesbezüglich abgesonderte Ermittlungen - legten zwischen April 2019 und Juni 2021 Angebote, die Karmasin dann jeweils unterbot.

Anwälte von Karmasin haben zwei Wochen zur Beanspruchung der Anklage

Die Anwälte der 55-Jährigen, die von der auf Wirtschaftsstrafsachen spezialisierten Wiener Anwaltskanzlei Kollmann Wolm sowie Verteidiger Norbert Wess vertreten wird, haben nun zwei Wochen Zeit, um die Anklage zu beeinspruchen. Für Karmasin und einen mitangeklagten Abteilungsleiter im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) gilt die Unschuldsvermutung. Dieser soll zu den inkriminierten Tathandlungen betreffend die wettbewerbsverzerrenden Absprachen zu den Studien "Motivanalyse Bewegung und Sport", "Frauen im Vereinssport" und "Kinder und Jugendliche im Vereinssport" beigetragen haben. Laut Anklage stimmte er den Inhalt der zu beauftragenden Studien im Vorfeld mit Karmasin ab und akkordierte, bei welchen anderen Unternehmen die für das Vergabeverfahren erforderlichen Konkurrenz-Angebote eingeholt werden sollten. In weiterer Folge soll der Abteilungsleiter die Einholung der entsprechenden Angebote veranlasst haben, "jeweils mit dem Ziel, dass (...) Karmasin den Auftrag bekommen sollte, wobei die Einholung der Alternativangebote nur zum Schein erfolgte" (Anklageschrift).

Ministerium forderte Anklageschrift an

Das Ministerium hat nun die Anklageschrift bei der zuständigen Staatsanwaltschaft angefordert, hieß es in einer Stellungnahme aus dem Büro von Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) gegenüber der APA. "Nachdem diese noch nicht eingetroffen ist, können die Inhalte zum jetzigen Zeitpunkt nicht kommentiert werden." Weiters wurde darauf verwiesen, dass Kogler nach dem erstmaligen Bekanntwerden der Vorwürfe rund um die Studienvergaben eine interne Revision beauftragt hat, die zu dem Schluss kam, dass gegen interne Vorgaben zur Auftragsvergabe und zum Genehmigungsverfahren des BMKÖS verstoßen wurde. Kogler habe daraufhin im Mai veranlasst, dass die Vergabe aller externen Dienstleistungen (Studien, Gutachten und Beratungsleistungen) unabhängig von der Höhe des Betrages fortan von der Präsidialsektion genehmigt werden müssen. Außerdem seien die internen Regelungen zur Stärkung der Objektivität der Direktvergabeverfahren weiter verschärft worden. Kogler behalte sich weitere dienstrechtliche Maßnahmen vor.

WKStA: "Scheinangebote" für die erste Studie

Für die erste Studie ("Motivanalyse - Bewegung und Sport") legten der WKStA zufolge Beinschab und die zweite Meinungsforscherin im Mai 2019 "Scheinangebote", die nach dem Platzen der türkis-blauen Regierung infolge des Ibiza-Videos überarbeitet wurden. Für den Sport zuständig war nun nicht mehr der über Ibiza gestolperte ehemalige freiheitliche Vizekanzler und Sportminister Heinz-Christian Strache, sondern der Grüne Werner Kogler. Die Angebote Beinschabs und der zweiten Meinungsforscherin beliefen sich nun auf 53.500 Euro bzw. 58.000 Euro. Den Zuschlag erhielt Karmasin als Bestbieterin, wobei sie allerdings am 21. April 2020 für die Durchführung der Studie doch 63.600 Euro in Rechnung stellte.

Karmasi kam bei Studie "Frauen im Vereinssport" zum Zug

Für die Studie "Frauen im Vereinssport" kam Karmasin im August 2020 zum Zug, nachdem sie mit 63.890 Euro preislich deutlich unter den angeblich im Detail zuvor mit ihr abgesprochenen "Scheinangeboten" lag, die 69.500 Euro bzw. 73.890 Euro ausmachten. Den ursprünglich veranschlagten Preis stellte Karmasin nach Durchführung der Studie am 22. Juli 2021 auch dem Ministerium in Rechnung.

Für die dritte Studie zum Vereinsnachwuchs trudelte im Juni 2021 ein Offert von Beinschab mit einem veranschlagten Preis von 72.790 Euro ein, während die zweite Marktforscherin kein Pseudo-Angebot mehr legte, weil sie laut Anklage "damit nichts mehr zu tun haben wollte". Karmasins Anbot belief sich auf 68.980 Euro. Enge Mitarbeiter von Sportminister Kogler wurden dann aber offenbar skeptisch, wie in der Anklage ausgeführt wird: "Im Kabinett und in der 'Stabstelle Strategische Kommunikation' bestanden Zweifel an der Notwendigkeit der Studie. Eine BMKÖS-intern in Auftrag gegebene rechtliche Prüfung ergab, dass die Vorstudien und die gegenständliche Studie vergaberechtlich als ein Vorhaben anzusehen wären und daher die Voraussetzungen für eine Vergabe (...) nicht vorlagen."

Karmasin zog ihr Angebot 2021 zurück

Nachdem zwischenzeitlich bei ihr eine Hausdurchsuchung im Zusammenhang mit der ÖVP-Inseraten-Causa stattgefunden hatte, bei der Datenträger und umfangreiche Unterlagen sichergestellt wurden, zog Karmasin am 7. Oktober 2021 ihr Angebot zurück. Als Begründung führte sie "Kapazitätsgründe" ins Treffen. "Tatsächlich zog sie das Angebot zurück, weil aufgrund der BMKÖS-internen Prüfung in Zusammenschau mit der am Vortag durchgeführten Durchsuchungswelle aus ihrer ex-ante-Sicht ein großes Entdeckungsrisiko bestand und sie davon ausging, dass sie den Auftrag jedenfalls nicht bekommen würde", hält dazu die WKStA in ihrer Anklage fest. Die Studie "Kinder und Jugendliche im Vereinssport" wurde in weiterer Folge auch gar nicht mehr verfolgt.

Karmasin leistete zwischenzeitlich Schadensgutmachung

Hinsichtlich des ihr unterstellten unrechtmäßigen Weiterbezugs ihres Ministerinnen-Gehalts hat Karmasin zwischenzeitlich Schadensgutmachung geleistet, wie ihr in der Anklage zugebilligt wird. Demnach überwies zuerst ihr Schwager am 9. März 2022 mit dem Verwendungszweck "Refundierung Ministergehaltfortzahlung" 62.193,7 Euro auf ein Konto des Bundeskanzleramts. Am 22. April kamen weitere 11.947,79 Euro von Sophie Karmasin, nachdem sie zuvor ihrem Schwager das von diesem ausgelegte Geld rückerstattet hatte. Damit hat die Ex-Familienministerin insgesamt 74.141,49 Euro gut gemacht, was ihr für den Fall einer Verurteilung jedenfalls als Milderungsgrund anzurechnen wäre. Auf Basis der nunmehrigen Anklage drohen Karmasin und dem mitangeklagten Beamten bis zu drei Jahre Haft.

Aus Sicht der WKStA war für die Rückzahlung der laut Anklage zu Unrecht bezogenen Gelder aber nicht tätige Reue maßgeblich. "Die (zunächst unvollständige) Schadensgutmachung erfolgte, weil MMag. Dr. Karmasin angesichts der medialen Berichterstattung zur Bezugsfortzahlung in Zusammenschau mit dem im gegenständlichen Verfahren dringenden Tatverdacht keine Möglichkeit einer erfolgreichen Verweigerung der Rückzahlung mehr sah. Zudem war ihr bewusst, dass die Verdachtslage erdrückend war," heißt es in der Anklageschrift.

(APA/Red)

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