In einer Pressekonferenz am Montag kritisierte deren Sprecher Franz Schodl vertuschte Sicherheitsmängel des Bauwerks und korrupt agierende Behörden.
Sollte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) dem Ansuchen nach einer aufschiebenden Wirkung für den Baubeginn entsprechen, dürfte dieser noch heuer erfolgen, erläuterte Anraineranwalt Andreas Manak. Werde diese nicht zuerkannt, sei schwerster wirtschaftlicher Schaden zu befürchten, falls das 6,6 Kilometer lange Projekt dann mitten im Bau gestoppt würde, warnte Schodl.
Bauen zum Selbstzweck oder verkehrspolitisch notwendig?
Der Tunnel, der die Süd- und Westbahn verbinden soll, sei Bauen zum Selbstzweck. Er bringe keinen Nutzen für die Fahrgäste und sei unfinanzierbar, klagte der Anrainervertreter. Bis zu zwei Mrd. Euro werde das Bauwerk letztlich kosten, ist sich Schodl sicher – die Eisenbahn-Hochleistungsstrecken AG rechnet bisher mit rund 1,2 Mrd. Euro.
Außerdem entspreche der Tunnel nicht dem Stand der Technik, beklagte der Sprecher den angeblich mangelhaften Brandschutz durch den Ausbau mit zwei Gleisen in einer Röhre. Wolle man den Tunnel unbedingt durchsetzen, so seien mindestens zwei separat geführte Röhren zu bauen.
Gefahr einer Katastrophe bei Brand
Die Anrainer befürchte im Falle einer Kollision im Tunnel, dass bei einem anschließenden Brand die Stabilität des Baus nicht gewährleistet ist. In Folge könnten dann auch die oberhalb liegenden Häuser in Mitleidenschaft gezogen werden.
Obwohl dies bekannt gewesen sei, habe Gorbach den Baubescheid persönlich unterschrieben, meinte Schodl. Deshalb hätte man am Montag eine Anzeige wegen Täuschung, Amtsmissbrauch und vorsätzlicher Gemeingefährdung gegen den FP-Politiker eingebracht.
Außerdem zweifelt man daran, dass der Baubescheid verfassungskonform zu Stande gekommen ist, weshalb man parallel auch den Weg vor das Verfassungsgericht beschreite. Schließlich seien kritische Sachverständige vom Verkehrsministerium auf Linie gebracht und Umweltverträglichkeitsprüfungen zurechtgebogen worden, so Manak.
Bereits 2001 waren nach Einspruch der Anrainer die ersten Baubescheide für die Strecke vom VwGH aufgehoben worden – mit der Begründung, dass offensichtlich nicht alle von der EU vorgegebenen Prüfverfahren auch wirklich durchgeführt wurden. Das Verkehrsministerium hatte am 6. Oktober schließlich erneut einen Baubescheid für den fraglichen Tunnelabschnitt erteilt. Noch ausständig ist der Abschnitt zur Anbindung des Tunnels an die Donauländebahn.
Gorbach zeigt sich wenig beeindruckt
Verkehrsminister und Vizekanzler Hubert Gorbach (F) sieht den rechtlichen Schritten der Bürgerinitiative gegen den Lainzer Tunnel mit größter Gelassenheit entgegen, wie seine Sprecherin am Montag gegenüber der APA betonte. Anrainer-Vertreter hatten eine Anzeige gegen den Minister sowie den Gang zum Höchstgericht angekündigt. Sie befürchten Sicherheitsmängel durch die Errichtung der Röhre.
Gorbach habe den Baubescheid unterschrieben, obwohl die Mängel bekannt seien, so die Behauptung der Bürgerinitiative. Das sind Vorwürfe, die nicht nachvollziehbar sind, hieß es dazu im Gorbach-Büro. Das Sicherheitskonzept, so wurde betont, werde ständig weiter entwickelt.