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Schweizer Volksbegehren für Wiedereinführung der Todesstrafe

©SXC
Eine Volksinitiative für die Wiedereinführung der Todesstrafe in der Schweiz bei "Mord mit sexuellem Missbrauch" wirft hohe Wellen.

Das entsprechende Volksbegehren wurde vor vier Wochen zur Prüfung eingereicht, wie Marcel Graf, Vertreter der Antragsteller aus dem Umfeld eines Opfers, am Freitag bestätigte. Hinter dem Komitee stehe keine politische Gruppierung. Wenn nur ein Opfer damit verhindert werden könne, habe sich die Initiative schon gelohnt, so Graf.

Sprecher von Amnesty International erklärten, die Todesstrafe widerspreche der politischen Kultur der Schweiz, die sich mit der Ratifizierung der Europäischen Menschenrechtskonvention verpflichtet habe, darauf zu verzichten. In Europa praktiziert nur noch Weißrussland (Belarus) die Todesstrafe. In der Schweiz ist die Todesstrafe seit 1942 im zivilen Strafgesetzbuch abgeschafft, seit 1992 auch für Kriegszeiten im Militärstrafgesetz. Die letzte Hinrichtung wurde 1944 vollstreckt. Ein Versuch, per Initiative die Todesstrafe für Drogenhändler einzuführen, scheiterte 1985 bereits während der Unterschriftensammlung.

Die Bundesversammlung kann eine Initiative für ungültig erklären, wenn diese gegen zwingendes Völkerrecht verstößt. Diese inhaltliche Prüfung erfolge viel zu spät, kritisiert der emeritierte Staatsrechtsprofessor Georg Müller. Wenn bereits 100.000 Personen für ein Anliegen unterschrieben hätten, sei der Druck auf das Parlament groß, eine Initiative für gültig zu befinden. Die Christlichdemokratische Volkspartei (CVP) bezeichnete “solche Sammelaktionen” am Freitag als “absolut empörend” und will sich dafür einsetzen, dass bereits vor dem Sammeln von Unterschriften geprüft werden muss, ob ein Volksbegehren mit der Verfassung und dem Völkerrecht vereinbar ist.

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