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Schwangere brutal misshandelt

In zweite Instanz wurde ein Urteil gegen einen Bregenzer bestätigt: fünf Jahre Haft. Im April wurde der 32-Jährige wegen Vergewaltigung, schwerer Körperverletzung und Hausfriedensbruch zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Erschwerend wurden seine 20 Vorstrafen und die brutale Vorgangsweise gewertet. Mildernd, dass die Taten bereits lange zurück liegen und der Bursch damals erst 18 Jahre alt war.
Nun bestätigte das Oberlandesgericht Innsbruck das erstinstanzliche Urteil, es gibt kein Entkommen mehr für den mehrfachen Vergewaltiger. Dass es in diesem Fall so etwas wie späte Gerechtigkeit gibt, ist dem Engagement von Staatsanwalt Reinhard Fitz zu verdanken. Aus dem Mammutakt mussten Details herausgearbeitet werden, die gegen eine Verjährung der lange zurück liegenden Taten sprachen. Das ist gelungen, ansonsten wäre der Bregenzer allein wegen verstrichener Zeit aus dem Schneider gewesen.

Über 15 Jahre liegt der erste Fall von Vergewaltigung zurück. Das damalige Opfer: Die hochschwangere Freundin des Angeklagten. Die Frau trennte sich erst von ihrem Peiniger, als sie nach Schlägen ihr Baby verlor. 1995 kam es dann in Lochau zu brutalen, sexuellen Misshandlungen einer weiteren, ebenfalls hochschwangeren Lebensgefährtin. Die werdende Mutter wurde mit einem Besenstil gequält. Nackt floh sie mitten in der Nacht zu einer Nachbarin. Vor Gericht leugnete der Angeklagte beharrlich. Hinter ihm steht seine Familie, die dem 20-fach Vorbestraften keine Vergewaltigung zutraut und eine neue Freundin.

Die Verteidigung kämpfte noch um eine letzte Chance. Doch sowohl Nichtigkeitsbeschwerde als auch Berufung gingen ins Leere. Der Verurteilte, der nach wie vor auf freiem Fuß ist, weil keine Fluchtgefahr besteht, erhält in den nächsten Tagen das Urteil zugeschickt. Damit wird er auch zum Strafantritt binnen eines Monates aufgefordert. Die nächsten fünf Jahre wird er im Gefängnis verbringen. Für die Opfer ist es nun endgültig vorbei. Mit der Rechtskraft des Urteils haben sie Anspruch auf je 3.000 Euro Schmerzengeld. Der Zivilrechtsweg für weitere Forderungen steht ebenfalls offen. Die Chancen, dass die Frauen “ihr” Geld auch wirklich bekommen, stehen gut. Der Verurteilte arbeitet in der Schweiz und verdient nicht schlecht. Der Kampf der Frauen, die sich entschlossen die düstere Vergangenheit noch einmal durchzukauen hat sich gelohnt.

Den Wettlauf gegen die Verjährung haben sie gewonnen und für den Verurteilten sind nun endgültig alle Chancen vertan. Die Aussichten für eine frühzeitige, bedingte Entlassung stehen in diesem Fall übrigens schlecht. Der Bregenzer wird sich für längere Zeit verabschieden müssen.

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