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Schutz des Bregenzer Seeufers verschärft

Das Seeufer zwischen Sporthafen und Auwald im Mündungs-bereich der Bregenzerach wurde 1991 unter Naturschutz gestellt, weil es ein ein außergewöhnliches Biotop ist.

Es lag aber von Anfang an im Interesse der Stadt, dass ihre Bürger(innen) möglichst ungehinderten Zugang dazu erhalten. Leider wissen einige nicht damit umzugehen, was zur Folge hatte, dass die Bestimmungen strenger wurden.

Rund 130 Hektar groß ist das Naturschutzgebiet, das Menschen aus dem ganzen Land wegen seines hohen Erholungswertes anzieht. Dieser wachsende Nutzungsdruck wurde zum Problem. Bis spät in die Nacht feierten manche Gruppen in entsprechender Lautstärke und hinterließen Müllberge, die wegen zerschlagener Flaschen auch noch gefährlich waren. Ab und zu lag auch die Spritze eines Rauschgiftkonsumenten dazwischen. Zahllose Feuerstellen verunzierten das Ufer. Von der vollen Babywindel bis zur Damenbinde war alles im Schilf zu finden. Richtige Trampelpfade durchzogen die Streuwiesen, obwohl anschauliche Tafeln die Gründe für einen sorgsamen Umgang darlegten.

Strengere Verordnung der BH

Das Feuermachen ist nur mehr an eigens dafür errichteten Stellen erlaubt. Beim Wocherhafen, Seecamping und Sporthafen sind zu diesem Zweck Betonringe in den Boden eingelassen worden. Zwischen 1. April und 30. September darf man nur mehr beschilderte Fußwege begehen, ebenso ist das Lagern auf die Badewiesen und die vorgelagerten Kiesstrände beschränkt. Das Gebiet um das Bilgeriloch ist völlig gesperrt. Um 24 Uhr muss das Gelände verlassen werden. Besonders im Interesse der am Boden brütenden Vögel dürfen Hunde nur an der Leine in das Gebiet geführt werden.

Auf die detaillierten Bestimmungen wird an neuen Schildern hingewiesen. Mitglieder der Naturwacht und ein zusätzlicher Wachdienst klären auf und zeigen Uneinsichtige auch an.

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