Nach Angaben von Leopold Bien, dem Sprecher der Staatsanwaltschaft St. Pölten, handelte der Beamte nicht grob fahrlässig und wurde durch ein Gutachten entlastet.
Mann sei “nicht zu bestrafen”
Bei den beiden Verletzten sei einem medizinischen Sachverständigen zufolge keine Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit von mehr als vierzehntägiger Dauer vorgelegen, hielt der Sprecher der Anklagebehörde fest. In Kombination damit, dass der Polizist nicht grob fahrlässig gehandelt habe, sei der Mann daher gemäß Paragraf 88 Absatz 2 StGB “nicht zu bestrafen”, sagte Bien.
Polizist schoss Richtung Boden
Der Polizist war am 6. September 2018 im Stadtzentrum von Wieselburg zur Sicherung von Geldverladearbeiten im Rahmen der “Euro-Info-Tour 2018” abgestellt gewesen. Dabei hatte er mit einer MP88 Richtung Boden geschossen. Absplitternde Pflastersteine sowie Teile des Projektils hatten zwei Männer am Unterschenkel getroffen.
Die Verletzten im Alter von 44 und 48 Jahren waren ambulant im Krankenhaus behandelt worden. Der Beamte erklärte bei seiner Einvernahme, dass er gestolpert sei und unabsichtlich den Abzug der Waffe betätigt habe.
(APA)