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Schulversuche: Fast 75 Prozent weniger als im Schuljahr 2012/13

Die Schulversuche sind in den letzten Jahren um fast 75 Prozent gesunken.
Die Schulversuche sind in den letzten Jahren um fast 75 Prozent gesunken. ©APA/HARALD SCHNEIDER
Die Zahl der Schulversuche ist zwischen dem Schuljahr 2012/13 und 2017/18 um 74 Prozent gesunken.

Die Zahl der Schulversuche ist vom Schuljahr 2012/13 bis 2017/18 um 74 Prozent von 5.351 auf 1.420 gesunken. Das hat der Rechnungshof (RH) am Freitag in einem Bericht zur Umsetzung früherer Empfehlungen festgestellt. Gleichzeitig urgiert er aber eine Entscheidung über die Zukunft der Schulversuche zum Ethikunterricht sowie die Einhaltung der gesetzlichen Höchstgrenzen bei den Versuchen.

Schulversuche teilweise schon 50 Jahre alt

Bereits 2015 veröffentlichte der RH einen Bericht zu den Schulversuchen. Damals wurde festgestellt, dass an rund der Hälfte aller Schulstandorte Versuche durchgeführt wurden – vom Ballett-Realgymnasium bis zu Ethik, alternativer Leistungsbeurteilung, neuen Oberstufenformen oder Zentralmatura. Zum Teil bestanden sie schon 50 Jahre.

Seither hat sich einiges getan: Sowohl die Schulversuche zur alternativen Leistungsbeurteilung als auch jene zur Neuen Oberstufe und der Zentralmatura wurden seither ins Regelschulwesen überführt. Außerdem bekamen die restlichen Versuche ein Ablaufdatum (bis spätestens August 2025) und neue Versuche eine Höchstdauer.

Endgültige Entscheidungen stehen noch aus

Trotzdem urgiert der RH einige Punkte: So gibt es etwa nach wie vor weder eine endgültige Entscheidung über die Zukunft der Schulversuche zum Ethikunterricht noch eine Vereinfachung von deren Durchführung. Dabei werden Schüler, die keinen konfessionellen Religionsunterricht besuchen, zum Besuch eines Ethikunterrichts verpflichtet. Im Regierungsprogramm bekannten sich zuletzt ÖVP und FPÖ zur Überführung ins Regelschulwesen, noch sind dazu allerdings keine Schritte erfolgt.

Weiters hielt der RH fest, dass zwar mittlerweile die Regelungen zur Höchstgrenze von Schulversuchen vereinheitlicht wurden. Diese dürfen an höchstens fünf Prozent der Klassen an öffentlichen Schulen im Bundesgebiet und an fünf Prozent der Pflichtschulen im jeweiligen Land durchgeführt werden. Manko: Das Ministerium habe aber “keine Grundlagen zur Überprüfung der Einhaltung der Höchstgrenzen geschaffen”. Die Bandbreite der Überprüfungstätigkeit “reichte von der Einforderung der Daten von den nachgeordneten Dienststellen ohne weitere Überprüfung bis hin zu gar keinem Monitoring”.

(APA/Red)

 

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