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Schüler auf die Barrikaden

Am Freitag endet die Begutachtungsfrist für die Schulstundenkürzungen. Währenddessen machen Lehrer und Schüler der mittleren und höheren Schulen mobil.

Nach den Lehrern proben auch Vorarlbergs Schüler den Aufstand: Die Landesschüler/innenvertretung (LSV) ruft die Schülerinnen und Schüler für kommenden Dienstag (29.4.) zu einem Aktionstag und zum Besuch der Demonstration im „Schulstädtle“ Feldkirch auf. Anlass sind die Pläne von Bildungsministerin Elisabeth Gehrer, zwei Wochenstunden zu streichen, kündigte die LSV am Freitag in Bregenz an.

Landesschulsprecherin Katharina Büsel (berufsbildende mittlere und höhere Schulen) meinte kämpferisch zur geplanten Stundenreduktion, „Schüler/innen werden hier von Gehrer unter dem Vorwand der Entlastung für Einsparungsmaßnahmen instrumentalisiert. Das werden wir nicht hinnehmen.“ Die LSV folge mit dem Aufruf einem Beschluss des Schüler/innenparlaments und somit einem Beschluss der Hälfte der Schülervertreter/innen an Vorarlbergs höheren Schulen.

Die Demonstration ist am 29. April ab 11 Uhr beim Bahnhof Feldkirch geplant. Hauptforderungen sind eine „wirkliche Entlastung“ von Schülern, der Verzicht auf die Stundenkürzungen und die Senkung der Klassenschülerhöchstzahlen auf 25. Erwartet wird die Teilnahme hunderter Schülerinnen und Schüler, aber auch Lehrpersonen und Eltern.

Um die Demo in Feldkirch besuchen zu dürfen, müssen Streikwillige beim Klassenvorstand um Freistellung ansuchen. Probleme erwartet die LSV laut Büsel nicht: „Sollte es wider Erwarten welche geben, so haben wir ein Rundschreiben der Schulbehörde, das eindeutig eine Freistellung für Demonstrationen empfiehlt.“

Der Landesschulrat (LSR) für Vorarlberg hat Freitagnachmittag die Aussage von BMHS-Landesschülervertreterin Katharina Büsel im Zusammenhang mit der geplanten Schülerdemo am 29. April in Feldkirch zurückgewiesen, wonach die Schulbehörde in einem Rundschreiben „eindeutig eine Freistellung für Demonstrationen empfiehlt“. Vielmehr sei in einem Rundschreiben vom 16. Dezember 1998 klar festgehalten wurden, dass das Fernbleiben vom Unterricht zu Demonstrationszwecken nicht gerechtfertigt ist, hieß es in der Landeskorrespondenz.

Der Landesschulrat hielt ausdrücklich fest, „dass die Teilnahme an einer Demonstration keinen hinreichenden Entschuldigungsgrund für das Fernbleiben vom Unterricht darstellt und die Teilnahme an einer Demonstration während der Unterrichtszeit laut Par. 45 Schulunterrichtsgesetz und Par. 9 Schulpflichtgesetz als unentschuldigtes Fernbleiben zu bewerten ist“.

In dem Schreiben werde zwar vom Demonstrationsrecht als demokratischem Recht gesprochen, erinnerte die Leiterin der LSR-Rechtsabteilung, Evelyn Marte-Stefani. Daraus eine Empfehlung für die Teilnahme an einer Demonstration abzuleiten, „ist aber völlig aus der Luft gegriffen“. Die Juristin betonte, dass in dem Schreiben aus dem Jahr 1998 „klar darüber informiert wurde, dass die Teilnahme an einer Demonstration kein Entschuldigungsgrund für das Fernbleiben vom Unterricht ist“.

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