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Schulen schließen: Wirbel um Sonderbetreuungszeit

Die Sonderbetreuungszeit von Eltern während des Lockdowns ist noch nicht vollständig geklärt.
Die Sonderbetreuungszeit von Eltern während des Lockdowns ist noch nicht vollständig geklärt. ©Pixabay.com
Bei den jetzigen Schulschließungen wollen Arbeitgebervertretern die Sonderbetreuungszeit nicht gelten lassen. Der Gesundheitsminister widerspricht, beim zuständigen Arbeitsministerium herrscht Funkstille.
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Die Sonderbetreuungszeit für Arbeitnehmer, die minderjährige Kinder während Schulzeiten zu Hause betreuen müssen, habe sich durch das offizielle Offenhalten der Schulen auch im strengen Lockdown - wenn auch im Distance-Learning - derzeit erübrigt, hieß es heute von Arbeitgebervertretern zu APA. Dies sei die klare Rechtslage.

Sollte es aber zu einer Schließung der Schulen kommen, dann hätten die Eltern künftig einen Rechtsanspruch auf diese Betreuungszeit. Den Dienstgebern werden in diesem Fall die Kosten abgegolten.

Anschober: "Niemand austricksen"

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) hatte den von Wirtschaftsvertretern behaupteten Entfall der Sonderbetreuungszeit am Samstag noch dementiert. In der "ZiB 2" des ORF betonte Anschober, dass die Schulen trotz Fernunterricht geöffnet bleiben. Dass dies den Entfall der Sonderbetreuung bedeuten könnte, verneinte er: "Nein, das glaube ich nicht. Uns geht es ja nicht darum, dass wir hier jemanden austricksen, sondern es gibt ein Angebot für jene Eltern, die es brauchen."

Arbeitsministerium: Kein Anspruch auf Sonderbetreuungszeit

Aus dem Arbeitsministerium heißt es indessen, dass Eltern keinen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit haben - obwohl bis 7. Dezember die Kindergartenpflicht fällt und alle Schulen auf Fernunterricht umstellen. Das bestätigte der Sprecher von Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) der APA am Sonntag. Der Rechtsanspruch gelte nur, wenn die Einrichtungen komplett geschlossen sind.

Sonderbetreuungszeit können Eltern dafür wie bisher aber nur in Absprache mit dem Arbeitgeber in Anspruch nehmen. Der Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit greift dann, wenn die Betreuungseinrichtung geschlossen hat, etwa wenn die Betreuerinnen an Corona erkrankt seien, erklärte Aschbachers Sprecher.

Der Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit von bis zu vier Wochen wird kommende Woche im Nationalrat beschlossen. Den Dienstgebern werden die anfallenden Kosten abgegolten.

ÖGB prüft

Dass der Lockdown an sich noch keinen Rechtsanspruch von Eltern auf Sonderbetreuungszeit begründet, wird im Gewerkschaftsbund derzeit geprüft. "Verunsicherung hilft gerade niemandem", merkte man aber im ÖGB auf Anfrage der APA am Sonntag an. Die Intention des Gesetzes sei es, dass Eltern nicht im Stich gelassen werden dürfen, hieß es aus dem ÖGB.

Scharfe Kritik übte indes SPÖ-Frauenvorsitzende Gabriele Heinisch-Hosek: Dass es den Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit im bevorstehenden Lockdown de facto nicht gebe, sei "ein Schlag ins Gesicht der Eltern", meinte sie in einer Aussendung. Einmal mehr zeige sich, dass diese Bundesregierung Politik für jene mache, "die es sich ohnehin richten können". Die Sorgen der Arbeitnehmer seien dem Kanzler "schlicht und einfach egal".

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(APA/red)

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