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Schuldsprüche für rabiate Rapid-Fans

Saftige Strafen setzte es für die rabiatesten Rapidler.
Saftige Strafen setzte es für die rabiatesten Rapidler. ©GEORG HOCHMUTH
Saftige Strafen setzte es für die erste Tranche jener Rapid-Fans, die sich im Jahr 2009 gewalttätige Auseinandersetzungen mit gegnerischen Fans und der Polizei geliefert hatten. Der Rädelsführer fasste 14 Monate Haft aus. 
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Nach Ansicht des Schöffensenates (Vorsitz: Martina Frank) hatten die sich am 21. Mai 2009 zusammengerottet und waren zum Westbahnhof gezogen waren, um sich dort mit von einem Auswärtsspiel heimkehrenden Anhängern der Austria bzw. der Polizei gewalttätige Auseinandersetzungen zu liefern.

Rapid-Ultra fasst 14 Monate aus

Für die Rädelsführer setzte es teilweise unbedingte Freiheitsstrafen. Einer der Chefs der Ultras Rapid fasste 14 Monate unbedingt aus. Der 29-jährige Vorsänger wies bereits zwei einschlägige Vorstrafen aus, darunter eine zwölfmonatige Bewährungsstrafe wegen Landfriedensbruchs im Zusammenhang mit Ausschreitungen nach einem Rapid-Auswärtsspiel in Kapfenberg. 

Ein weiterer, ebenfalls zweifach vorbestrafter Mann, der sich ebenfalls in führender Rolle am Westbahnhof hervorgetan haben soll, bekam zehn Monate unbedingt. Die übrigen Fans wurden zu Bewährungsstrafen zwischen elf Wochen und acht Monaten verurteilt, wobei vier von ihnen aufgrund von Vormerkungen im Strafregister zusätzlich unbedingte Geldstrafen zwischen 3.420 und 4.500 Euro aufgebrummt bekamen. Die Urteile gegen die Rapid-Fans sind nicht rechtskräftig.

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