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Schonfrist für Fahrräder läuft ab

Ab kommendem Dienstag müssen alle Fahrräder der neuen Fahrradverordnung entsprechen - sonst drohen saftige Geldstrafen.

Die neue Fahrradverordnung ist bereits mit 1. Mai in Kraft getreten. Am 1. Juli läuft die von Verkehrsminister Hubert Gorbach verordnete Schonfrist ab. Saftige Strafen drohen. Künftig sind ein weißer, nach vorne wirkender Rückstrahler und ein roter nach hinten wirkender Strahler vorgeschrieben. Für die Pedale sind gelbe Rückstrahler nötig, in den Speichen müssen insgesamt vier gelbe Reflektoren angebracht sein. Zusätzlich muss der Drahtesel über zwei voneinander unabhängige Bremsen, eine Glocke oder Hupe, einen hell leuchtenden weißen oder hellgelben Scheinwerfer und ein rotes Rücklicht verfügen. Ausgenommen davon sind nur „echte“ Straßenrennräder. Radler, die ihre Kinder mitnehmen, müssen darauf achten, dass der Kindersitz mit Fahrradrahmen fest verbunden ist. Er darf nur mehr hinter dem Sattel montiert sein und muss mit Gurt, höhenverstellbarem Beinschutz, Fixriemen für Füße und Kopfstütze ausgestattet sein.

Laut der Leiterin des ARBÖ-Rechtsreferates, Barbara Auracher-Jäger, kann für jede fehlende Sicherheitskomponente ein Organstrafmandat von 14 Euro verhängt werden. „Fehlen beispielsweise zwei Rückstrahler, die Glocke und wird ein Kind nicht im Kindersitz transportiert, schlägt sich das mit 56 Euro Organstrafe zu Buche“, warnt sie.

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